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Ausbildung / 1.2.1 Gesetze, Verordnungen

Justus Steinbömer
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Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist in erster Linie das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.3.2005 (BGBl I S. 931).[1] Das Berufsbildungsgesetz enthält in Teil 2 (Berufsbildung) u. a. die vertragsrechtlichen Bestimmungen der Berufsausbildung (§§ 10–26 BBiG). Sie können weder durch arbeits- noch durch kollektivvertragliche Regelungen (z. B. Tarifverträge, Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen) zum Nachteil der Auszubildenden abbedungen werden (§ 25 BBiG).

Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019[2] ist das Berufsbildungsgesetz an die seit 2005 eingetretenen Entwicklungen und Trends der beruflichen Bildung in Beziehung zum gesellschaftlichen Rahmen angepasst worden. Ein wesentliches Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" oder "Master Professional" tragen. Weitere wichtige Bestandteile der BBiG-Novelle sind die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung, eine Ausweitung der Regelungen des § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz zur Freistellung von minderjährigen Auszubildenden auf volljährige Auszubildende, verbesserte Teilzeitregelungen, eine größere Durchlässigkeit bei "gestuften" Ausbildungen sowie mehr Flexibilität für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer. Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) vom 19.7.2024[3], das am 1.8.2024 in Kraft getreten ist, erfährt das Berufsbildungsgesetz zahlreiche Anpassungen, mit denen die Rahmenvorgaben der beruflichen Bildung digitalisiert und entbürokratisiert werden (z. B. elektronische Vertragsabfassung, digitales mobiles Ausbilden, Spezifizierung...

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