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Arbeitslosengeld / 2 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

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Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich oder elektronisch arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das Arbeitslosengeld wird längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Arbeitslose das für den Anspruch auf Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter vollendet hat.[1] Ob eine Rente tatsächlich beansprucht werden kann, ist nicht von Bedeutung.

Arbeitslosengeld wird, von den Sonderregelungen des europäischen Rechts abgesehen,[2] grundsätzlich nur dann gezahlt, wenn der Arbeitslose seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt davon eine Ausnahme, wenn der Wohnsitz im grenznahen Ausland liegt, der Arbeitslose durch den Beschäftigungsort in das deutsche Versicherungssystem einbezogen war und ein Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt fortbesteht.[3]

[1] § 136 Abs. 2, § 137 Abs. 1 SGB III.
[2] S. Abschn. 4.3.
[3] BSG, Urteil v. 7.10.2009, B 11 AL 25/08 R.

2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Antragsteller

  • beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt,
  • Eigenbemühungen unternimmt, d. h. sich selbst aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und
  • der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht, d. h. objektiv in der Lage und subjektiv bereit ist, jede arbeitsmarktübliche und zumutbare versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Wochenstunden anzunehmen und auszuüben.
 
Achtung

Arbeitslosengeldanspruch trotz Arbeitsverhältnis möglich

Beschäftigungslosigkeit – und damit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld – kann trotz eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses begründet se...

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