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AGS 01/2026, Anders/Gehle, ZPO-Kommentar

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Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 84. Aufl., 2026. Verlag C.H. Beck, München. XIV, 3.422 S., 189,00 EUR

Die 84. Aufl. seit Jahrzehnten in der Praxis bewährten ZPO-Kommentars hat einen Rechtsstand von August 2025 und berücksichtigt wieder eine Vielzahl neuer, zum Teil noch nicht in Kraft getretener Gesetze. Die fortschreitende Digitalisierung hat einen erheblichen Einfluss auf die Praxis sowohl bei Anwälten, Behörden als auch bei den Gerichten. Folgerichtig hat Anders einen Schwerpunkt seiner Bearbeitung auf die Kommentierung der die E-Akte betreffenden Vorschriften der §§ 130a bis 130b ZPO gelegt und dabei die neueste Rspr. und Lit. eingearbeitet. Ebenso befasst sich derselbe Autor mit der in der Praxis immer häufiger durchgeführten Video-Beweisaufnahme in der Kommentierung zu § 284 ZPO.

Für die Leser dieser Zeitschrift von besonderer Bedeutung sind die das Kostenrecht betreffenden Erörterungen. Gehle kommentiert die grundlegenden Regelungen der Kostenerstattung in § 91 ZPO auf gut 50 Seiten (einschließl. der Vorbem). Die vielen ABC-Übersichten und die der Kommentierung des § 91 ZPO vorangestellte Übersicht und ein weiteres Stichwortregister erschließen den Inhalt der Erläuterungen sehr schnell. So führt Gehle unter § 91 ZPO Rn 58 ff. eine Vielzahl von Stichworten zur Erstattungsfähigkeit von Parteikosten und ab Rn 131 von Anwaltskosten an. Unter § 91 ZPO Rn 136 weist Gehle zutreffend darauf hin, dass die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten in jedem Rechtsstreit kraft Gesetzes als notwendig anzusehen sind, was in der Praxis immer wieder einmal übersehen wird. Nur unter besonderen Voraussetzungen ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob einzelne Handlungen des Rechtsanwalts im Einzelfall notwendig ...

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