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ABC der immateriellen Wirtschaftsgüter / Künstliche Intelligenz

Dipl.-Finw. (FH) Anna M. Nolte
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Künstliche Intelligenz (KI) oder auch artifizielle Intelligenz (AI) ist ein Teilgebiet der Informatik, das sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem maschinellen Lernen befasst. Es handelt sich dabei um die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. Sie ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten, die bereits über eigene Sensoren, z. B. eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden, verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten.[1]

Es gibt verschiedene Arten von KI. Auf dem Gebiet der Software gibt es z. B. virtuelle Assistenten oder auch persönliche digitale Assistenten am Smartphone oder am PC. Des Weiteren gibt es Bildanalysesoftware, Suchmaschinen, Sprach- und Gesichtserkennungssysteme oder automatische Übersetzungsdienste. Es gibt aber auch die sog. "eingebettete" KI. Dazu gehören z. B. Roboter, autonome Fahrzeuge und Drohnen sowie das Internet der Dinge, wozu u. a. mit dem Internet verbundene Staubsauger, Kühlschränke oder Uhren sowie Bewässerungs- oder Tierfütterungsanlagen, Fertigungsstraßen in Fabriken u. ä. gehören können.[2]

Für die Frage, ob es sich bei dem jeweiligen Programm um ein materielles oder ein immaterielles Wirtschaftsgut handelt, gelten im Bereich der Künstlichen Intelligenz dieselben Grundsätze wie für andere Computerprogramme auch.

S. "Computerprogramme".

[1] Vgl. Europäisches Parlament, Artikel 20200827STO85804 v. 20.6.2023; Haufe Steuer Office Kanzlei-Edition Online, Worobjow, HI15667728, Stand: 7.11.2024.
[2] ...

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