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§ 27 WÄHRUNGSUMRECHNUNG, HYPERINFLATION (The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates, and Financial Reporting in Hyperinflationary Economies)

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 21 und IAS 29 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum 1.1.2025 beschlossen wurden. Einen Überblick über ältere Fassungen sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte künftige Regelungen enthält Rz 107.

Sie berücksichtigt Änderungen und Folgeänderungen, die sich aus dem Ersatz von IAS 1 durch IFRS 18 beim Ausweis von Währungserfolgen ergeben (Rz 102). Kommentiert wird auch ED/2024/4 betreffend die Umrechnung von einer nicht inflationären funktionalen in eine hyperinflationäre Darstellungswährung (Rz 87).

1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe

1.1 Ziel und Inhalt von IAS 21, Verhältnis zu IFRS 9 und IAS 29

 

Rz. 1

IAS 21 regelt die Umrechnung von

  • Geschäftsvorfällen in fremder Währung im Einzelabschluss (Rz 15 ff.) sowie
  • ausländischen Abschlüssen i. R. d. Konsolidierung für den Konzernabschluss (Rz 33 ff.).
 

Rz. 2

Fragen der Währungsumrechnung werden daneben in IAS 39/IFRS 9 unter dem Gesichtspunkt der Bilanzierung von Fremdwährungsderivaten sowie der Berücksichtigung von Sicherungszusammenhängen (hedge accounting) behandelt. Beide Aspekte sind aus dem Anwendungsbereich von IAS 21 ausgenommen (IAS 21.3(a)). Sofern ein Sicherungszusammenhang vorliegt, berührt dieser i. A. die Umrechnung des Grundgeschäfts (z. B. Fremdwährungsforderungen) nicht. Ggf. können sich Auswirkungen auf die erfolgswirksame oder erfolgsneutrale Behandlung von Umrechnungsdifferenzen ergeben (→ § 28a Rz 64). Für die Umrechnung konsolidierungsbedingter Währungsdifferenzen wird auf Rz 77 verwiesen.

Die Umrechnung von cash flows in fremder Währung für Zwecke der Kapitalflussrechnung unterliegt ebenfalls nicht IAS 21 (IAS 21.7), sie ist in IAS 7.25 ff. geregelt (→ § 3 Rz 103).

 

Rz. 3

IAS 29 behandelt die kaufkraftorientierte Rechnungslegung in Ländern mit Hochinflation (bzw. Hyperinflation) mit dem Ziel der Scheingew...

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