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§ 3 KAPITALFLUSSRECHNUNG (Statement of Cash Flows) / 4.1.1 Grundproblem

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 103

IAS 21 (Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse; → § 27) ist nicht auf die Kapitalflussrechnung anzuwenden (IAS 21.7). Gem. IAS 7.27 sind jedoch Zu- und Abflüsse von Zahlungsmitteln in abweichenden Währungseinheiten unter Berücksichtigung von IAS 21 mittels geeigneter Methoden in die funktionale Währung umzurechnen (→ § 27 Rz 15 ff.). Dies gilt in besonderem Maß für den Konzernabschluss, in den ausländische Tochterunternehmen einzubeziehen sind (IAS 7.26).

 

Rz. 104

Die Umrechnung von cash flows aus einer Fremdwährung in die funktionale Währung nach den Kursen des jeweiligen Zahlungszeitpunkts stößt in der Praxis (bei vielen Fremdwährungstransaktionen) auf große Schwierigkeiten. Näherungslösungen sind deshalb zulässig, etwa die Verwendung des Jahresdurchschnittskurses bei sehr stabilem Wechselkurs oder die Verwendung von Monats- oder Quartalsdurchschnittskursen (→ § 27 Rz 57) bei volatileren Kursen. Bei der Kapitalflussrechnung sind nicht realisierte Gewinne/Verluste von Wechselkursänderungen des Finanzmittelfonds als Sonderposten zu berücksichtigen, um eine Überleitungsrechnung der Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente vom Periodenbeginn bis zum Periodenende zu ermöglichen. Ein möglicher Ausgleichsbetrag zwischen Durchschnittskurs und Stichtagskurs ist im Anschluss an die cash flows aus der betrieblichen Investitions- und Finanzierungstätigkeit gesondert anzugeben (IAS 7.28).

 

Rz. 105

Zum Grundproblem der Währungsdifferenzen im Finanzmittelfonds folgendes Beispiel:

 
Praxis-Beispiel

U hat u. a. ein USD-Bankkonto mit 100 TUSD, das in der Periode nicht bewegt wird. Der Wechselkurs USD/EUR hat sich über das Geschäftsjahr zugunsten des Euro entwickelt. Galt am Jahresanfang noch ein Kurs von 1,00 EUR = 1,00 USD, verschlechterte sich der Dollarkurs zunehmend bis...

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