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§ 27 WÄHRUNGSUMRECHNUNG, HYPERINFLATION (The Effects of ... / 3.3.11 Hedge eines Nettoinvestments

Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann †
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Rz. 76

Nach IFRS 9.6.5.2(c) besteht die Möglichkeit, das Währungsrisiko aus einem net investment in eine selbstständige ausländische Einheit den Regeln des hedge accounting zu unterwerfen (→ § 28a Rz 63). Taugliche Sicherungsinstrumente sind neben Derivaten auch originäre finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Durch das hedging wird im Umfang der Sicherungseffektivität das Währungsergebnis aus dem Sicherungsinstrument ebenso erfolgsneutral behandelt wie das Ergebnis aus der Umrechnung der Einheit (IFRS 9.6.5.13 und IFRS 9.6.5.14).

 
Praxis-Beispiel

M-D ist seit einigen Jahren Alleingesellschafter der T-US. Das Eigenkapital (net assets) der T beträgt per 1.1.01 9 Mio. USD. Zu diesem Zeitpunkt nimmt M-D eine US-Anleihe i. H. v. 15 Mio. USD auf. In 01 erhöht sich der Kurs des USD von 1,5 USD/1,0 EUR auf 1/1.

Ohne Widmung der Anleihe als hedge resultiert aus der Kurserhöhung des USD ein Währungsverlust von 5 Mio. EUR (15/1,0–15/1,5).

M-D hat jedoch die Möglichkeit, 60 % der Anleihe (9 Mio. USD) als Sicherungsinstrument zu bestimmen. Der darauf entfallende Kursverlust (3 Mio. USD) wird dann erfolgsneutral behandelt und im Eigenkapital mit dem entgegenstehenden Kursgewinn aus der Umrechnung der T-US saldiert.

Das anteilige Kursergebnis der Anleihe (3 Mio. EUR) wird nicht schon mit Tilgung der Anleihe, sondern erst mit (Teil-)Veräußerung der ausländischen Einheit erfolgswirksam (IFRS 9.6.5.14).

Das Eigenkapital der ausländischen Einheit limitiert den hedge-fähigen Anteil des Sicherungsinstruments. Bei starken Änderungen des Eigenkapitals innerhalb der Periode wird man daher ggf. gewichtete Durchschnittsbetrachtungen vornehmen müssen.

 

Rz. 77

IFRIC 16 Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation klärt Zweifelsfragen beim hedge eines Nettoinvestments. Zwei Aspekte stehen i...

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