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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 4 Delegierter Rechtsakt Umwelt

Alexander Grätzl, Janina Seufert
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Rz. 32

Im August 2021 hat die Technical Working Group der Platform on Sustainable Finance, welche mit der inhaltlichen Ausgestaltung und kontinuierlichen Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien beauftragt ist, einen Berichtsentwurf zu vorläufigen technischen Bewertungskriterien für die weiteren 4 Umweltziele veröffentlicht. Aufgrund der öffentlichen Feedback-Phase, welche sich bis Ende September 2021 erstreckte, und umfangreicher Rückmeldungen verlängerte die EU-Kommission die Frist zur Einreichung der offiziellen Empfehlungen der Platform on Sustainable Finance bis zum 1. Quartal 2022.

Der finale Bericht[1] der Platform on Sustainable Finance mit Empfehlungen für die Ausgestaltung des Delegierten Rechtsakts Umwelt wurde am 30.3.2022 veröffentlicht.

 

Rz. 33

Der Delegierte Rechtsakt Umwelt[2] wurde im November 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit offiziell in Kraft, nachdem er bereits im Juni veröffentlicht wurde. Äquivalent zum Delegierten Rechtsakt Klima enthält er in 4 Anhängen jeweils die Beschreibung der Wirtschaftstätigkeiten für die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der weiteren 4 Umweltziele sowie die entsprechenden technischen Bewertungskriterien. Hinsichtlich der dort aufgeführten Tätigkeiten, vornehmlich bzgl. des Umweltziels Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, gibt es z. T. Überschneidungen mit dem Umweltziel Klimaschutz (bspw. bei den Tätigkeiten Neubau und Renovierung bestehender Gebäude). Entsprechend muss hier besonders darauf geachtet werden, dass es nicht zu Doppelzählungen kommt.

[1] Vgl. Platform on Sustainable Finance: Technical Working Group, Methodological report & Annex: Technical Screening Criteria, 2022, https://finance.ec.europa.eu/system/files/2022-04/220330-sustainable-finance-platform-finance-report-remaining-environmental-o...

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