Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Minderjährige

Dr. Philipp Sticherling
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 39

In der Praxis kommt hin und wieder die Frage auf, ob Minderjährigen Vollmacht erteilt werden kann. Die Antwort überrascht: Das Gesetz lässt die Vertretung durch einen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Minderjährigen (§§ 106 ff. BGB) – d.h. ab Vollendung des siebten Lebensjahres – zu (§ 165 BGB). Im Umkehrschluss ist die Vertretung durch einen Geschäftsunfähigen nicht möglich. Die Vertretung durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen dürfte in der Praxis aber kaum sinnvoll sein. Die Frage kommt i.d.R. dann auf, wenn die Kinder bevollmächtigt werden sollen, wobei bspw. das jüngste Kind noch nicht volljährig ist, aber in der Urkunde nicht fehlen soll. Der Wunsch ist nachvollziehbar, zumal der Zeitpunkt der Ausübung der Vollmacht in diesen Fällen oftmals weit in der Zukunft gesehen wird. Insbesondere bei der notariellen Vollmacht – i.d.R. in Form der Beurkundung – wird mit der Errichtung der Vollmachtsurkunde eine langfristige Vorsorge angestrebt. Gefühlten grundsätzlichen Bedenken gegen eine Bevollmächtigung vor Volljährigkeit kann bei der notariell beurkundeten Vollmacht gestaltend dadurch begegnet werden, dass die Vollmacht erst wirksam wird, wenn der Bevollmächtigte eine ihm auf seinen Namen erteilte Ausfertigung der Vollmacht besitzt (siehe Grundmuster I § 1 Abs. 4, Rdn 8; siehe § 7 Rdn 39), wobei der Notar angewiesen wird, dem Bevollmächtigten erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres Ausfertigungen zu erteilen (sog. Ausfertigungssperre, siehe dazu Rdn 196 ff.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.047
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    856
  • Jubiläumszuwendung
    753
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    748
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    746
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    711
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    708
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    708
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    698
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    696
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    690
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    677
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    663
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    650
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    627
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    624
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    616
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    612
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    602
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    594
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren