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Zuschüsse: Buchung echter und unechter Zuschüsse beim Em ... / 5 Buchung von Aufwands- und Ertragszuschüssen der öffentlichen Hand

Prof. Dr. Sascha Dawo
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Ertragszuschüsse sind Zuwendungen, die zum Ausgleich von Ertragsausfällen gewährt werden (wie z. B. Ausgleichszahlungen an Verkehrsbetriebe für die Schülerbeförderung)

Hingegen entlasten Aufwandszuschüsse den Zuwendungsempfänger von bestimmten Aufwendungen (z. B. Zuschüsse zu Forschung und Entwicklung). Beide Zuschussformen stärken letztlich die Ertragskraft des empfangenden Unternehmens.

Öffentliche Aufwandszuschüsse und Ertragszuschüsse sind i. d. R. als sonstiger betrieblicher Ertrag auszuweisen. Ein Ausweis unter den Umsatzerlösen kommt nur in Einzelfällen in Betracht, wenn "an den Zuwendungserhalt eine Verhaltenspflicht oder Dienstleistung anknüpft",[1] die einer konkreten Gegenleistung des Zuschussempfängers gleichkommt. In der Literatur werden als Beispiele hierfür Zuschlagszahlungen an Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen je kWh erzeugten Stroms genannt, da die Subventionsgewährung an eine konkrete Leistung des Bilanzierenden anknüpft.[2] Danach sind die erhaltenen Zuschüsse Umsätze des Anlagenbetreibers.

Hinsichtlich der buchhalterischen Abbildung ist weiterhin wesentlich, welchen Zeitbezug die Zuschusszahlung aufweist. Sofern ein Zuschuss wirtschaftlich nur der Periode zugeordnet werden kann, in der er auch gewährt bzw. gezahlt wurde, ist er auch in dieser Periode erfolgswirksam zu erfassen.

 
Praxis-Beispiel

Zuschüsse zu Beförderungsentgelten sind der Periode der Leistungserbringung zuzuordnen

Zuschüsse, die ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs wegen der nicht kostendeckenden Beförderungsentgelte im Ausbildungsverkehr und bei der Beförderung Behinderter erhält, sind dem Wirtschaftsjahr als Ertrag zuzuordnen, in dem die auslösenden Beförderungsleistungen erbracht wurden. D.h. im laufenden Geschäftsjahr erfolgte Abschlagszahlungen sind als Ertrag...

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