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Vorsteuerberichtigung, eigenständige sonstige Leistungen

Michael Winter, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug
  • Bilanzierungsfähige sonstige Leistungen
  • Korrekturzeitraum

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1556 1396   Sonstige Vermögensgegenstände
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1557 1397   Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige betriebliche Erträge 2709 4839   Sonstige betriebliche Erträge unregelmäßig
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4900 6300   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Der Vorsteuerabzug richtet sich nach der Situation im Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Bei Voraus- bzw. Anzahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Das gilt auch bei sonstigen Leistungen, die in einer Bilanz ausgewiesen werden müssten (z. B. als Rechnungsabgrenzungsposten). Ändern sich die Verhältnisse, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebend waren, ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Ändern sich die Verhältnisse zum Nachteil des Unternehmers, bucht er seine Rückzahlung auf das Konto ­"Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter" 1557 (SKR 03) bzw. 1397 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Zurückzuzahlende Vorsteuer

an Sonstige betriebliche Aufwendungen

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berichtigung bei Leasingsonderzahlungen

Herr Huber hat im Juli 01 einen Firmenwagen geleast. Er hat die Laufzeit mit 42 Monaten vereinbart. Herr Huber ist von der Verpflichtung Bücher zu führen befreit[1] und ermittelt seinen Gewinn zulässigerweise mit der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Zu Beginn der Laufzeit hat er eine Leasingsonderzahlung von 8.000 EUR zuzüglich 19 % = 1.520 EUR Umsatzsteuer gezahlt. Da Herr Huber ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt, hat er die ...

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    • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
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    • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
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    • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
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