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Unternehmergesellschaft

Ulrike Fuldner
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Art der GmbH und hat sich etabliert. Sie ermöglicht Existenzgründern die Vorteile der GmbH, also die Haftungsbeschränkung, wobei die Gesellschafter jeweils maximal nur einen Euro als Nennbetrag auf das Stammkapital erbringen müssen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§§ 2, 5, 5a GmbHG; ab dem 1.8.2022 kann eine UG – haftungsbeschränkt (wie eine GmbH) auch online gegründet werden. Die Gründung kann ohne persönliches Erscheinen mit dem Notar mittels eines besonders sicheren, von der Bundesnotarkammer betriebenen, Videokommunikationssystems erfolgen. Heranziehung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zum Grundbeitrag durch die Industrie- und Handelskammer (OVG Lüneburg, Beschluss v. 24.7.2013, 8 La 16/13). OLG Köln, Beschluss v. 3.11.2015, 28 Wx 12/15: Ordnungsgeld wegen Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses auch gegen UG haftungsbeschränkt; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 25.5.2016, 4 B 162/16: Die einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO erlischt nicht schon dann, wenn ein neuer Geschäftsführer bestellt wird, auch wenn hierdurch die Frage der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der Gesellschaft neu aufgeworfen wird; VGH München, Beschluss v. 24.1.2022, 22 ZB 21.229: Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt; LG Düsseldorf, Urteil v. 20.7.2016, 25 S 179/15: Nur in Ausnahmefällen kann die Zustimmung des WEG-Verwalters gemäß § 12 WEG allein wegen der Rechtsform des Erwerbers (UG haftungsbeschränkt) verweigert werden. War jedoch deren alleiniger Geschäftsführer schon früher Wohnungseigentümer in derselben Anlage und mit Wohngeldern in erheblicher ...

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