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Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages

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Leitsatz

Nach § 33 b Abs. 5 EStG wird der Behinderten-Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen, wenn er einem Kind zusteht, für das der Steuerpflichtige einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt. Voraussetzung ist grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht des Kindes. Auch ein in der Tschechischen Republik lebendes Kind ist für die Übertragung eines Behinderten-Pauschbetrages ebenfalls als unbeschränkt steuerpflichtig anzusehen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG nur deshalb nicht angenommen werden könne, weil es keine inländischen Einkünfte erziele.

 

Sachverhalt

Die volljährige Tochter des Steuerpflichtigen lebt bei der geschiedenen Mutter in der Tschechischen Republik. Die Kindesmutter erhält dort für die Tochter kein Kindergeld. Für die Tochter wurde ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt. Die Tochter hat einen Behinderten-Pauschbetrag wegen fehlender eigener Einkünfte nicht in Anspruch genommen. Der im Inland lebende Vater erhält für seine Tochter einen Kinderfreibetrag, der nach der Ländergruppeneinteilung auf 1/3 gemindert ist. Er begehrt die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages auf sich.

 

Entscheidung

Die in der Tschechischen Republik lebende Tochter ist nicht unbeschränkt steuerpflichtig, weil sie im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat sowie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in keinem öffentlichen Dienstverhältnis steht. Auch eine direkte Anwendung des § 1 Abs. 3 EStG kommt nicht in Betracht. Danach können Personen als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, soweit sie bestimmte inländische Einkünfte haben. Die Gesamteinkünfte müssen danach zu 90 v.H. der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die ausländisch...

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    Sächsisches FG 5 K 2096/00
    Sächsisches FG 5 K 2096/00

      Entscheidungsstichwort (Thema) Anspruch eines unbeschränkt Steuerpflichtigen auf Gewährung eines Behindertenpauschbetrags für sein in Tschechien lebendes, behindertes Kind. Einkommensteuer 1997  Leitsatz (redaktionell) Der Rechtsgedanke des § 1 Abs. 3 ...

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