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Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Gesetzliche Grundlage: § 7g Absätze 5 bis 7 EStG.

7.1 Größenmerkmale: Diese Werte dürfen nicht überschritten werden

Die Sonderabschreibung von 40 % darf nur genutzt werden, wenn im Vorjahr die Gewinngrenze von 200.000 EUR nicht überschritten wurde. Auf die Art der Gewinnermittlung (Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung) kommt es nicht an.

7.2 Für diese Wirtschaftsgüter darf die Sonderabschreibung beansprucht werden

  • Neue, auch gebrauchte und bewegliche Wirtschaftsgüter.
  • Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
  • die vermietet oder ausschließlich oder fast ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden.
  • Die private Nutzung darf nicht mehr als 10 % betragen.

7.3 Begünstigungszeitraum: 5 Jahre

Die Sonderabschreibung von 40 % kann im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 4 Jahren beansprucht werden. Freie Wahl: Die Sonderabschreibung von 40 % kann nach Belieben auf 5 Jahre verteilt werden.

  • Es können 40 % sofort im 1. Jahr geltend gemacht werden.
  • Es können 40 % gleichmäßig mit je 8 % auf 5 Jahre verteilt werden.
  • Es können 40 % beliebig verteilt, z. B. im 1. und 2. Jahr 0 %, im 3. Jahr 20 % und im 4. und 5. Jahr jeweils 10 %.
  • Denkbar ist auch jede andere Verteilung der 40 %.
 
Praxis-Tipp

Wahl im 5-Jahres-Zeitraum

Ist die 10 %-Grenze im Anschaffungsjahr und im Folgejahr nicht überschritten worden, dann steht dem Unternehmer die Sonderabschreibung automatisch für den gesamten 5-Jahres-Zeitraum zur Verfügung. Die höchste Steuerermäßigung erreicht der Unternehmer, wenn er die Sonderabschreibung in einem Jahr geltend macht, in dem sein Gewinn besonders hoch ist.

Der Begünstigungszeitraum beträgt immer 5 Jahre, auch wenn die Sonderabschreibung bereits im 1. Jahr in voller Höhe ausgeschöpft worden ist. Vorteil: Der Unternehmer nimmt die lineare Abschreibung unverändert während des gesamten 5-jährigen Begünstigungszeitraums in Anspruch. Erst danach erfolgt eine Neuberechnung für den Zeitraum der Restnutzungsdauer.

 
Praxis-Beispiel

Sonderabsc...

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