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Selbstständiger Pilot ist Gewerbetreibender

Dr. Gerlind Wendt, Michael Wendt
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Leitsatz

Ein selbstständig tätiger Verkehrsflugzeugführer erzielt in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

 

Normenkette

§ 15 Abs. 2 EStG , § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG , § 2 Abs. 1 GewStG

 

Sachverhalt

Ein britischer Pilot, dessen Fluglizenz von den deutschen Behörden anerkannt worden war, flog als Kopilot Verkehrsflugzeuge einer deutschen Fluggesellschaft. Nach der zwischen ihm und der Fluggesellschaft geschlossenen Vereinbarung erhielt er ein Entgelt von 110 DM/Flugstunde zuzüglich Spesen, worüber monatlich abzurechnen war. Weitere Ansprüche bestanden nicht (kein bezahlter Urlaub, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Das FA behandelte den Piloten als Gewerbetreibenden, während er sich selbst unter Hinweis auf den weggefallenen Beruf des Flugingenieurs als Freiberufler ansah.

Das FG gab der Klage gegen den Gewerbesteuer-Messbescheid mit einer anderen Begründung statt: Der Pilot habe sich nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt und sei deshalb kein Unternehmer.

 

Entscheidung

Der BFH hob das FG-Urteil auf und gab dem FA Recht. Der Kläger habe sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Darin sei eine gewerbliche Tätigkeit zu sehen, weil ein Pilot ohne eigenständige Ingenieurausbildung keinen freien Beruf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausübe, nämlich weder in Gestalt einer dem Ingenieur noch dem Lotsen ähnlichen Tätigkeit.

 

Hinweis

1. Gewerbliche Einkünfte erzielt man nach der Legaldefinition in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG nur, wenn man sich mit seiner "selbstständigen, nachhaltigen und auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt". Diese Voraussetzung gilt nicht nur für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern für alle Gewinneinkünfte.

Im Besprechungsfall hatte das FG eine Teilnahme am allgemeinen wi...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Selbständiger Pilot ist Gewerbetreibender  Leitsatz (amtlich) Ein selbständig tätiger Verkehrsflugzeugführer erzielt in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb.  Normenkette EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 2 ...

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