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Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt -- wirkt die Ablösung auf die Schenkung zurück?

Karl Rainer Kilches
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Leitsatz

Behält sich die Schenkerin bei einer freigebigen Zuwendung eines Grundstücks den Nießbrauch vor und löst der Bedachte später den Nießbrauch gegen Entgelt ab, hat dies -- abgesehen vom Wegfall der Stundung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG -- keinen Einfluss auf die Schenkungsteuer, die für die Grundstücksübertragung festzusetzen war.

 

Normenkette

§ 7 Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 1 ErbStG

 

Sachverhalt

Die Mutter des Klägers übertrug diesem 1993 schenkweise ein bebautes Grundstück und behielt sich den Nießbrauch daran vor. 1997 löste er den Nießbrauch gegen ein Entgelt ab, mit dem die Mutter die auf dem Grundstück abgesicherten Kredite tilgte. Die entsprechenden Schulden hatte der Kläger nicht übernommen.

Als die Mutter 1997 starb und das FA den Klä­ger zur Erbschaftsteuer heranzog, berücksichtigte es die Grundstücksübertragung aus dem Jahr 1993 als Vorerwerb gem. § 14 Abs. 1 ErbStG. Der Kläger hielt dies wegen der Ablösung des Nießbrauchs für unzulässig. Das Grundstück sei nicht mehr unentgeltlich erworben.

Einspruch und Klage (EFG 2006, 912) blieben ohne Erfolg.

 

Entscheidung

Auch der BFH widersprach dem Kläger. Die Ablösung des Nießbrauchsrechts wirke nicht in der Weise auf die Grundstücksschenkung zurück, dass diese nachträglich zu einem entgeltlichen Vorgang werde. Die Ablösung sei nicht nachträglich für den Erwerb des Grundstücks gezahlt worden, sondern für den ohne diese Ablösung schenkungsteuerbaren Rechtsverzicht der Mutter. Die rechtliche Selbstständigkeit beider Vorgänge lasse sich nicht mittels wirtschaftlicher Betrachtungsweise überspielen.

Eine doppelte steuerliche Erfassung des Nießbrauchsrechts liege nicht vor. Das Nießbrauchsrecht werde nur einmal, nämlich infolge des Abzugsverbots gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bei der Grundstücksschenkung im Jahr 1993 angesetzt.

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    BFH II R 34/06
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Entgeltliche Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs nach einer Grundstücksschenkung Leitsatz (amtlich) Behält sich die Schenkerin bei einer freigebigen Zuwendung eines Grundstücks den Nießbrauch ...

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