
Auf Warengutscheine, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder von Dritten erhält, ist die Freigrenze von 44 EUR monatlich unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Die Gutscheine dürfen nur zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Gutscheinkarten gelten nur dann als Sachbezug, wenn sie die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen, sog. Closed-Loop-Karten und Controlled-Loop-Karten. Die Zuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.[1]
Geldwerte Vorteile über die Lohnabrechnung erfassen
Geldwerte Vorteile sollten Sie immer über die Lohnabrechnung erfassen. Im § 4 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV) ist die Aufzeichnungspflicht im Einzelnen geregelt. Richten Sie sich für die einzelnen geldwerten Vorteile getrennte Lohnarten mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Besteuerung ein (lohnsteuerpflichtig beim Arbeitnehmer, Pauschalbesteuerung mit 15 %,[2] Pauschalbesteuerung mit 25 %). So garantieren Sie die Erfassung als Lohnbestandteil und die korrekte Abführung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer über die Lohnsteueranmeldung. Die Buchung erfolgt dann automatisch über den Buchungsbeleg der Lohnabrechnung. Achten Sie hier unbedingt auf die richtige Zuordnung der Konten! Der Buchungssatz lautet im Allgemeinen:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
4120 oder 4145 | Lohnaufwand | 8611 | Verrechnete Sachbezüge | ||
1776 | Umsatzsteuer |
Sowie
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
4149 | Pauschale Lohnsteuer auf sonstige Bezüge | 1741 | Verbindlichkeiten LSt |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
6020 oder 6060 | Lohnaufwand | 4947 | Verrechnete Sachbezüge | ||
3806 | Umsatzsteuer |
Sowie
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
6069 | Pauschale Lohnsteuer auf sonstige Bezüge | 3730 | Verbindlichkeiten LSt |
Achten Sie bei der Auswahl der Konten der Finanzbuchhaltung auf die richtige Zuordnung in der GuV: Geldwerte Vorteile, die individuell beim Arbeitnehmer versteuert werden, können Sie direkt auf das Konto "Löhne" bzw. "Gehälter" buchen, Sie können sich ein Extrakonto einrichten oder auch das Konto "Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerpflichtig" (Konto SKR 03: 4145/SKR 04: 6060) wählen. Das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" (Konto SKR 03: 4140/SKR 04: 6130) ist dagegen für "soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung" vorgesehen! "Freiwillige Sozialleistungen" (SKR 03: 4946/SKR 04: 6822) sind sonstige betriebliche Aufwendungen, z. B. Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung oder für Restaurantschecks.
Abgesenkte Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpakets durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz kam es im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 16 % bzw. 5 %.
DATEV-Anwender konnten regelmäßig die ihnen bekannten Sachkonten zu Erlösen und Aufwendungen weiterverwenden. Für Standardfälle erfolgte die Abgrenzung der abgesenkten Umsatzsteuerschlüssel im Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 über das zu erfassende Leistungsdatum. Für alle anderen Fälle wurden von der DATEV gesonderte Steuerschlüssel neu angelegt.
In diesem Beitrag wurde auf diesbezüglich weiterführende Informationen verzichtet.
Bei der Auswahl der Ertragskonten achten Sie bitte unbedingt auf die Konten mit Umsatzsteuerautomatik! Der DATEV-Kontenrahmen hat dazu bereits diverse Konten eingerichtet, die Sie auch wie vorgesehen nutzen sollten, z. B.:
SKR03 | SKR04 | |
---|---|---|
Verrechnete sonstige Sachbezüge, 19 % USt (Kfz-Gestellung) | 8611 | 4947 |
Verrechnete Sachbezüge, 7 % USt (Waren) | 8591 | 4941 |
Sachbezüge, 0 % USt (keine Waren) | 8590 | 4940 |
Sachbezüge, 19 % USt (Waren) | 8595 | 4945 |
Verrechnete sonstige Sachbezüge ohne USt | 8614 | 4949 |
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