Bei passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

 
Praxis-Beispiel

Mieteinnahmen: Vorschüssig vom Mieter gezahlte Miete

Unternehmer Hans Groß erhält am 1.12.01 vorschüssig die Miete für 3 Monate, insgesamt 1.500 EUR.

Konsequenz

Nur die Dezembermiete, also 500 EUR, ist Ertrag des Jahres 01. Die Mieten für Januar und Februar 02 muss er daher passiv abgrenzen.

Buchungsvorschlag

 
  Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1.12.01 1200/1800 Bank 1.500 2750/4860 Grundstückserträge 1.500
31.12.01 2750/4860 Grundstückserträge 1.000 0990/3900 Passive Rechnungsabgrenzung 1.000

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