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Mehrwertsteueraktionsplan und endgültiges EU-Mehrwertste ... / 3 Geänderter Vorschlag Zusammenarbeitsverordnung

Ferdinand Huschens
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Die EU-Kommission hatte am 30.11.2017 einen (geänderten) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt.[1] Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 legt Regeln und Verfahren fest, nach denen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten untereinander zusammenarbeiten und Informationen austauschen. Dieser Austausch dient der korrekten Festsetzung der MwSt, der Kontrolle der richtigen Anwendung der MwSt insbesondere auf grenzüberschreitende Umsätze sowie der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Bereits am 4.10.2017 hatte die EU-Kommission u. a. den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung 904/2010 hinsichtlich des CTP vorgelegt.[2] Bei dem neuen Vorschlag handelte es sich daher um einen geänderten Vorschlag, der die Vorschläge aus Oktober 2017 aber umfasst.

Die Neuregelungen wurden vom Rat am 2.10.2018 förmlich verabschiedet.[3] Die Verordnung trat am 5.11.2018 (als unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltendes Recht) in Kraft und die meisten Änderungen gelten ab dem 1.1.2020.[4] Die Verordnung enthält u. a. Neuregelungen im Bereich des grenzüberschreitenden Austauschs von Kfz-Registrierungsdaten, Regelungen zu Ermittlungsbefugnissen von Beamten aus anderen Mitgliedstaaten, die sich anlässlich der Durchführung behördlicher Ermittlungen durch einen Mitgliedstaat in diesem aufhalten dürfen, Regelungen über den Informationsaustausch mit Europol und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie zum Austausch von Zolldaten im Zusammenhang mit Zollverfahren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit unmittelbar anschließender umsatzsteuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung.

So gab ...

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