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Leitfaden 2023 - Anlage Part

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
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1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für jedes selbstständige Steuersubjekt abzugeben. Das können auch regionale Untergliederungen der Parteien oder kommunalen Wählervereine sein, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung) verfügen, auf Dauer nach außen in eigenem Namen auftreten und eine eigene Kassenführung haben. Politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine, ihre Untergliederungen sowie deren Dachverbände sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Durch Gesetz v. 28.7.2017[2] ist die Steuerbefreiung durch Ergänzung des Abs. 1 Nr. 7 eingeschränkt worden. Die Steuerbefreiung ist danach für Parteien und ihre Untergliederungen ausgeschlossen, sofern die jeweilige Partei gemäß § 18 Abs. 7 des Parteiengesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist. Dies ist bei einer Auflösung oder dem Verbot der Partei ab dem Wirksamwerden der Auflösung der Fall sowie dann, wenn das BVerfG die Partei nach § 46a BVerfG für 6 Jahre bzw. auch für längere Zeiträume von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen hat, weil die Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Gewerbesteuerpflicht besteht nicht, da Parteien und kommunale Wählervereinigungen keine Gewerbebetriebe unterhalten. Ist das aufgrund eines wirtschaftlichen ...

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