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Leistung einer Kommanditeinlage

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Kommentar

Die X-GmbH & Co. KG wurde in 1991 gegründet. Die Kommanditeinlagen sollten in bar und teilweise in Raten nach dem 31. 12. 1991 erbracht werden. Die Kommanditisten waren am 31. 12. 1991 noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Zweck der KG war der Erwerb und Betrieb eines Seeschiffes. Die KG erwarb und übernahm dieses Schiff im Laufe des Jahres 1991 von der S-KG für 7,2 Mio. DM. Die erforderlichen Mittel sollten nach dem Kaufvertrag durch das einzuwerbende Kommanditkapital, eine Sondereinlage und ein Bankdarlehen aufgebracht werden. Dementsprechend stundete die S-KG ihre Kaufpreisforderung in Höhe der noch ausstehenden Kommanditeinlagen „bis zu deren Erhalt”. Mit Vertrag vom 31. 12. 1991 trat die X-KG ihre Ansprüche auf die ausstehenden Kommanditeinlagen „unwiderruflich und schuldbefreiend” an die S-KG ab, die insoweit auch das Ausfallrisiko übernahm. Das Finanzamt rechnete in der Anlage zum Gewinnfeststellungsbescheid 1991 den Kommanditisten die ihnen von der X-KG für 1991 zugewiesenen Verlustanteile nur insoweit als ausgleichsfähige Verluste zu, als die Kommanditisten Zahlungen an die X-KG bis zum 31. 12. 1991 nachgewiesen hatten; im übrigen stellte es lediglich verrechenbare Verluste fest. Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids, mit dem die X-KG geltend machte, daß die Einlagen durch Verrechnung mit der Kaufpreisforderung am 31. 12. 1991 bereits vollständig erbracht seien, lehnte es ab.

Der BFH hält die Aussetzung der Vollziehung des Gewinnfeststellungsbescheids für geboten, da es ernstlich zweifelhaft ist, ob für die Annahme, daß ein Kommanditist seine Einlage „geleistet” hat ( § 15 a Abs. 1 Satz 2 EStG ), nicht nur ein Vermögenszufluß auf der Ebene der Gesellschaft, sondern auch ein gleichzeitiger Abfluß aus dem Vermögen des Kommanditisten e...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Ausgleichsfähiger oder verrechenbarer Verlustanteil eines Kommanditisten: Erbringung der Einlage auch ohne Abfluß aus dem Vermögen des Kommanditisten, Abtretung der Einlageforderung durch die KG an einen ...

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