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Leasing, Finanzierungsleasing von Mobilien, Behandlung b ... / 8.3 Buchhalterische Abbildung unter Anwendung der Barwertmethode

Prof. Dr. Sascha Dawo, Michael Winter
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Die bislang dargestellte buchhalterische Behandlung beruht auf der Ermittlung des Zins- und Kostenanteils als Differenz zwischen Anschaffungskosten des Leasinggebers (=Anschaffungskosten des Leasingnehmers) und der Summe aller Leasingraten. Eine Kaufoption wurde nicht in die Verbindlichkeit eingerechnet und die Ermittlung des jährlichen Zinsanteils wurde mittels der Zinsstaffelmethode errechnet.

Im Folgenden wird die Berechnung in folgenden Punkten geändert:

  1. Ermittlung der Anschaffungskosten als Barwert: In der betriebswirtschaftlichen Literatur wird gefordert, die Anschaffungskosten als Barwert der Leasingraten zuzüglich zu zahlender Sonderzahlungen sowie eines Kaufpreises einer Kaufoption bzw. Kaufpreises im Andienungsfall zum Ende der Leasinglaufzeit zu ermitteln.[1] Der so ermittelte Barwert und eventuell vorhandene, vom Leasingnehmer direkt getragene Anschaffungs- und Herstellungsbestandteile entsprechen den Anschaffungskosten des Leasingnehmers. In Höhe des Barwerts ist eine Verbindlichkeit des Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber auszuweisen. Die Berechnung der Barwerte erfordert die Anwendung eines Diskontierungszinssatzes. Dieser entspricht i. d. R. dem im Leasingvertrag vereinbarten Zinssatz.[2] Im nachfolgenden Beispiel wird der Zinssatz aus der Zahlungsreihe des Leasinggebers abgeleitet.
  2. Die Ermittlung des Zinsanteils zur Aufteilung der Leasingrate in einen Zins- und Tilgungsanteil erfolgt nicht mittels Zinsstaffelmethode, sondern durch Berechnung des Zinsbetrags für die Verzinsung der Restschuld.
 
Praxis-Beispiel

Buchhalterische Erfassung bei Berechnung der Anschaffungskosten des Leasingnehmers mittels Barwertmethode und Aufteilung der Leasingrate auf Basis des periodischen Zinsbetrags auf die Restschuld

Es gelten die Daten des vorherigen Beispiels:

  • Beginn d...

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