Contracts for Difference (Differenzkontrakte) sind Zahlungsvereinbarungen, deren Wert sich aus der Differenz der Kurse des Basiswerts (z. B. Aktie, Währung, Indizes, Rohstoffe) zum Zeitpunkt des Kaufs und Verkaufs des Kontrakts ergibt. I. d. R. sind sie mit einer Hebelwirkung ausgestattet und haben keine feste Laufzeit. CFD sind den Derivaten zuzuordnen und hochspekulativ.

Verluste aus CFD fallen nach Verwaltungsauffassung ab dem VZ 2021 unter die besondere Verlustverrechnungsregelung für Termingeschäfte nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.[1]

 
Hinweis

Anlegerschutz

Die BaFin hat ein Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Differenzgeschäften ("Contracts for Difference", nachfolgend: "CFD") an Kleinanleger per Allgemeinverfügung angeordnet.[2]

[2] Allgemeinverfügung v. 23.7.2019, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_190801_allgvfg_Differenzgeschaefte.html.

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