Rz. 44

Es ist zu bezweifeln, dass sich infolge einer Aufrüstung von Hardware gleichsam automatisch die Nutzungsdauer verlängert.[1] Die Erhöhung des Nutzungspotenzials durch eine Aufrüstung ist nicht mit einer Verlängerung der Nutzungsdauer gleichzusetzen. Die Annahme, jede Aufrüstung solle eine längere Nutzungsdauer ermöglichen,[2] ist daher in verschiedener Hinsicht zu relativieren.

 

Rz. 45

Zunächst ist danach zu unterscheiden, in welcher Phase der Nutzungsdauer aufgerüstet wird. Erfolgt die Aufrüstung beispielsweise in der ersten Hälfte einer 7- bzw. 3-jährigen Nutzungsdauer, kann dies darauf hindeuten, dass die EDV-Anlage an die zwischenzeitlich fortgeschrittene technische Entwicklung angepasst wird, um diese überhaupt innerhalb der verbleibenden Restnutzungsdauer einsetzen zu können. Erfolgt die Aufrüstung hingegen in der zweiten Hälfte der Nutzungsdauer, dürfte dies ein Indiz für deren Verlängerung sein.

 

Rz. 46

Weiterhin ist danach zu unterscheiden, um welche Komponente die EDV-Anlage aufgerüstet wird. So ist beispielsweise der erstmalige Einbau eines internen Sicherungslaufwerks oder die Umrüstung auf ein schnelleres Speichermedium bei einem Personalcomputer nicht dazu geeignet, die betriebliche Nutzungsdauer zu verlängern, weil diese im Wesentlichen von den Systemanforderungen, insbesondere von der Leistungsfähigkeit des Prozessors bzw. der Speicherkapazität der Festplatte, abhängt. Letztlich kann diese Frage jedoch nur im konkreten Einzelfall anhand der vorgenommenen Aufrüstung beantwortet werden.

[1] So aber Feißt, Computer, in Zensus, Steuern, Bilanzen, Finanzen, 1999, S. 9 ff..
[2] Vgl. Feißt, Computer, in Zensus, Steuern, Bilanzen, Finanzen, 1999, S. 9ff..

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