Wird keine Inventur durchgeführt oder weist die Inventur erhebliche Mängel auf,

  • kann der Abschlussprüfer bei prüfungspflichtigen Unternehmen den Bestätigungsvermerk einschränken oder insgesamt versagen;[1]
  • drohen im Insolvenzfall strafrechtliche Konsequenzen;[2]
  • ist die Buchführung steuerlich zu verwerfen und der Gewinn stattdessen zu schätzen,[3]
  • droht das Risiko des Vorwurfs der Steuerhinterziehung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge