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Geldwerter Vorteil bei Versicherungsrabatten – Vorteilsverschaffung durch den Arbeitgeber oder Dritte

Richard Ehehalt
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Leitsatz

1. Ob ein geldwerter Vorteil i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG durch die verbilligte Überlassung einer Ware oder Dienstleistung gegeben ist, ist allein anhand des üblichen Endpreises für die konkrete Ware oder Dienstleistung zu ermitteln.

2. Ein geldwerter Vorteil ist auch dann gegeben, wenn der übliche Endpreis für funktionsgleiche und qualitativ gleichwertige Waren oder Dienstleistungen anderer Hersteller oder Dienstleister geringer ist als der der konkreten Ware oder Dienstleistung, die verbilligt überlassen wird.

3. Ein Arbeitgeber, der den Abschluss von Versicherungsverträgen vermittelt, kann seinen Arbeitnehmern auch dadurch einen geldwerten Vorteil i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG gewähren, dass er im Voraus auf die ihm zustehende Vermittlungsprovision verzichtet, sofern das Versicherungsunternehmen aufgrund dieses Verzichts den fraglichen Arbeitnehmern den Abschluss von Versicherungsverträgen zu günstigeren Tarifen gewährt, als das bei anderen Versicherungsnehmern der Fall ist.

 

Normenkette

§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG , § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG

 

Sachverhalt

Bei der Klägerin, einem Kreditinstitut, fand eine Lohnsteuer-Außenprüfung statt. Dabei wurde festgestellt, dass die X-Versicherung, ein Verbundunternehmen, den Arbeitnehmern der Klägerin Sondertarife (sog. Verbundtarife) eingeräumt hatte. Die Verbundtarife waren niedriger als die Normaltarife, die andere Versicherungsnehmer bei der X-Versicherung zu zahlen hatten. Das FA vertrat die Auffassung, bei der Differenz zwischen den Verbundtarifen und den Normaltarifen handle es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn in Form der Rabattgewährung durch Dritte.

Mit der Klage machte die Klägerin geltend, ihren Arbeitnehmern sei durch die Einräumung des Verbundtarifs kein geldwerter Vorteil entstanden. Denn die A- und die B-Vers...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Gewährung geldwerter Vorteile an Arbeitnehmer; Vermittlung günstiger Versicherungsverträge durch den Arbeitgeber  Leitsatz (amtlich) 1. Ob ein geldwerter Vorteil i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG durch die verbilligte ...

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