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Gehaltsverzicht: So können Sie Ihr Gehalt rechtlich korr ... / 11 Musterformulierung eines Gehaltsverzichts

Dipl.-Betriebsw. Karl Birgel
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Frau Musterfrau (40 %) und Herr Mustermann (60 %) sind Gesellschafter der Muster-GmbH. Herr Mustermann ist alleiniger und allein zur Vertretung der GmbH berechtigter Geschäftsführer.

Herr Mustermann wurde am 5.6.2020 von seinem Steuerberater anlässlich der Bilanzbesprechung und aktuellen BWA für April 2020 darüber informiert, dass aufgrund des unerwarteten Zahlungsausfalls beim Kunden Müller nach dessen Insolvenzanmeldung Ende März 2020 bei Weiterbezahlung des bisherigen Geschäftsführer-Gehalts in Höhe von 6.000 EUR brutto das Stammkapital der Muster-GmbH angegriffen würde. Er riet daher dazu, das Gehalt vorerst für eine bestimmte Zeit auf die Hälfte zu reduzieren. Dazu sei der Geschäftsführer gem. § 43 GmbHG auch verpflichtet.

Unter Verzicht auf die Frist- und Formerfordernisse zur Einberufung der Gesellschafterversammlung gem. § 4 der Gesellschafts-Satzung vom 4.3.2014 beschließen die beiden Gesellschafter am 10.6.2020:

  1. Die Gesellschafter stellen fest, dass bei weiterer Auszahlung des Gehalts des Gesellschafter-Geschäftsführers Mustermann das Stammkapital angegriffen und damit gegen das Kapitalerhaltungsgebot des § 30 Abs. 1 GmbH verstoßen würde.
  2. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers Mustermann vom 6.3.2014 wird insoweit abgeändert, dass das Gehalt ab 1.7.2020 für 3 Monate auf 3.000 EUR brutto monatlich reduziert wird.[1]
  3. Mit Wirkung zum 1.10.2020 gilt wieder das Gehalt laut Anstellungsvertrag vom 6.3.2014.
  4. Die Muster-GmbH hat dem Geschäftsführer Mustermann bisher das am Monatsende fällige Gehalt für April und Mai 2020 i. H. v. je 6.000 EUR brutto aufgrund einer Stundungsvereinbarung nur i. H. v. je 1.000 EUR brutto ausgezahlt, um trotz des Forderungsausfalls bezüglich des Kunden Müller liquide zu bleiben.[2] Herr Mustermann verzichtet rückwirkend auf diese beiden Re...

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