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Fremdfinanzierung – Sonderformen im Überblick / 3 Factoring und Reverse Factoring

Dipl.-Kffr. Carmen Mausbach
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Da Forderungsverluste eine wesentliche Ursache für Liquiditätsengpässe und damit für steigende Insolvenzen sind, sollten mittelständische Unternehmen dem Verkauf von Geldforderungen einen hohen Stellenwert einräumen.

Unter dem Begriff "Factoring" wird der laufende Verkauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) verstanden. Damit ist Factoring eine zur klassischen Kreditfinanzierung alternative Finanzierungsform, die in wachsendem Umfang vornehmlich von umsatzexpansiven und mittelständischen Unternehmen aus Industrie, Großhandel und dem Dienstleistungssektor zur kurzfristigen Umsatzfinanzierung und zum Schutz vor Forderungsausfällen in Anspruch genommen wird. Beim Factoring schließt das Unternehmen (Factoring-Nehmer) mit einer Factoring-Gesellschaft i. d. R. auf der Grundlage einer Globalzession[1] einen Vertrag ab und verpflichtet sich, seine offenen Geldforderungen aus Warenlieferungen oder geleisteten Dienstleistungen an den Factor zu verkaufen. Im Gegenzug wird der Factor verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis für die noch offenen Forderungen an das Unternehmen zu zahlen. Ein Großteil des vereinbarten Kaufpreises von bis zu 90 % wird dem Abrechnungskonto des Unternehmens sofort gutgeschrieben. Den verbleibenden Rest des Kaufpreises hält der Factor aus Sicherheitsgründen ein, um mögliche Rabatte und Skontoabzüge oder eventuelle Mängelrügen auszugleichen. Sobald allerdings die Zahlung durch den Schuldner (Debitor) erfolgt, wird auch die restliche Summe abzüglich der vereinbarten Factoring-Gebühr an den Factoring-Nehmer überwiesen.

Grundsätzlich stellt Factoring eine für alle Unternehmensgrößen geeignete alternative Finanzierungsform dar. Die hohe Bedeutung dieser Finanzierungsalternative leitet sich dabei vor...

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