Grundsätzlich können Forderungen direkt oder indirekt abgeschrieben werden.

Bei der direkten Abschreibung zeigt die Aktivseite der Bilanz nicht mehr die vollen Forderungsbeträge an. Es werden nur noch die um die Abschreibung geminderten Werte angezeigt.

Bei der indirekten Abschreibung, ist ein entsprechender Wertberichtigungsposten zu bilden. Vorteil der indirekten Abschreibung ist, dass man die Höhe der ursprünglichen Forderung jederzeit einsehen kann.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer gilt die Besonderheit, dass man die im vermutlichen Ausfallbetrag enthaltene Umsatzsteuer nicht kürzen darf. Denn der Forderungsausfall steht noch nicht endgültig fest. Eine Berichtigung der Umsatzsteuer hat aber erst in dem Zeitpunkt zu erfolgen, in dem der Forderungsausfall endgültig feststeht.

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