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EU-Taxonomie: FAQ 2 der EU-Kommission / FAQ

Haufe-Lexware Redaktion
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Quelle: EU-Kommission (s. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_1805)

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zum delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie kompakt zusammengefasst (Stand 21.4.2021). Die Fragen und Antworten wurden von der Europäischen Kommission erarbeitet und können auch auf der Internetseite der EU-Kommission abgerufen werden.

1. Was ist der delegierte Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie?
Die EU-Taxonomieverordnung, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wird zur Schaffung der weltweit ersten "grünen Liste" beitragen, einem Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. So werden Anleger, wenn sie in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten mit erheblichen positiven Klima- und Umweltauswirkungen investieren, künftig von der gleichen Grundlage ausgehen können. Die Kommission wurde mit der Verordnung beauftragt, in delegierten Rechtsakten technische Bewertungskriterien festzulegen. Mit dem ersten delegierten Rechtsakt, über den heute im Kollegium der Kommissionsmitglieder eine politische Einigung erzielt wurde, werden die technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten festgelegt, mit denen ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel geleistet werden kann. Der delegierte Rechtsakt wird Ende Mai förmlich angenommen werden, nach dem Zeitraum für die Prüfung durch die Gesetzgeber (vier Monate, verlängerbar um zwei weitere Monate) in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2022 gelten.
2. Wie trägt die EU-Taxonomie zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele des europäischen Grünen Deals bei?
Die EU-Taxonomie ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu verwirklichen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Es handelt sich dab...

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