Bei einem Erwerb, der knapp eine der Wertgrenzen nach § 19 Abs. 1 ErbStG übersteigt, muss die Härteausgleichsregelung des § 19 Abs. 3 ErbStG geprüft werden. Grundlage dieser Überlegung ist, dass bei einem geringfügigen Mehrerwerb der Steuerpflichtige den gesamten Erwerb einem höheren Steuersatz unterwerfen muss und somit die ‹Mehrsteuer› ein Vielfaches des die letzte Wertgrenze übersteigenden Betrags ausmacht.

 
Praxis-Beispiel

Anwendung der Härteausgleichsregelung

Vater V schenkt seiner Tochter T eine bestehende Lebensversicherung, deren Rückkaufswert nach § 12 Abs. 4 BewG 705.000 EUR beträgt. Nach Abzug des persönlichen Freibetrags von 400.000 EUR verbleibt ein steuerpflichtiger Erwerb von 305.000 EUR. Auf diesen Erwerb würde sich eine Schenkungsteuer von 15 % = 45.750 EUR ergeben.

Wäre die letzte Wertgrenze von 300.000 EUR nicht überschritten worden, hätte sich nur eine Steuer von (300.000 EUR x 11 % =) 33.000 EUR ergeben. Der Differenzbetrag i. H. v. (45.750 EUR ./. 33.000 EUR =) 12.750 EUR wird nur insoweit erhoben, wie er aus der Hälfte des die letzte Wertgrenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann (die letzte Wertgrenze von 300.000 EUR wird um 5.000 EUR überschritten; von diesem Betrag werden nur 50 % = 2.500 EUR erhoben). Von den 12.750 EUR (Differenzbetrag) werden somit nur 2.500 EUR erhoben. Die Steuer wird mit (33.000 EUR + 2.500 EUR =) 35.500 EUR festgesetzt.

Die Finanzverwaltung hat in H E 19 ErbStH zur Anwendung der Härteausgleichsregelung nach § 19 Abs. 3 ErbStG eine Tabelle mit Grenzwerten veröffentlicht, bis zu denen sich bei den jeweiligen Wertgrenzen die Härteausgleichsregelung auswirkt.

 

Anwendung der Härteausgleichsregelung in Abhängigkeit des Erwerbs

Wertgrenze gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG in EUR Härteausgleich gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG bei Überschreiten der letztvorhergehenden Wertgrenze bis einschließlich ... EUR in der Steuerklasse
EUR I II III
75.000 --- --- ---
300.000 82.600 87.400 ---

600.000

6.000.000

13.000.000

26.000.000

über 26.000.000

334.200

677.400

6.888.800

15.260.800

29.899.900

359.900

749.900

6.749.900

14.857.100

28.437.400

---

---

10.799.900

---

---

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge