Aus Risikogesichtspunkten ist für die Nachhaltigkeit und deren authentischen Umsetzung die gesamte Lieferkette entscheidend. Wichtig ist auch, dass leere Hüllen von Unternehmen vermieden werden. Daher lohnt sich ein Blick auf die ESG-Konformität der Lieferanten. Ziel ist, die gesamte Wertschöpfungskette ESG-Konform auszurichten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) verpflichtet zudem ab 1.1.2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (ab 01.01.2024 ab 1.000 Mitarbeiter), die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der gesamten Lieferkette sicher zu stellen.

Dabei unterteilen sich die Outsourcing-Prozesse nach (vgl. auch Abb. 7):

  • Onboarding eines neuen Outsourcing-Partners unter Berücksichtigung des im Unternehmen bestehenden Code of Conduct sowie der zu steuernden KPIs und KRIs.
  • Laufende Risikoanalyse der Outsourcing-Partner durch den Bereich Risikomanagement unter Integrationen der ESG-KPIs und -KRIs.
  • Exit aus einem bestehenden Outsourcing-Verhältnis mit Lessons Learned aus dem bestehenden Vertragsverhältnis und mit der Option den Prozess ins Unternehmen zu insourcen oder auf einen anderen Partner zu übertragen.

    Abb. 7: Prozesse im Outsourcing (eigene Darstellung)

Aus Controlling- und Risikomanagement-Sicht sind die Outsourcing-Risiken zu bewerten, nach der Wesentlichkeit für das auslagernde Unternehmen einzustufen und einer Risikoanalyse zu unterziehen. Mit dem ESG-Transformationsprozess sind die ESG-Kriterien in die Risikobewertung zu integrieren. Hierfür ist es sinnvoll, in einer Übersicht – einem Auslagerungsregister – alle Outsourcingpartner zu aggregieren. Diese Bestandsanalyse ermöglicht es, Lücken aufzuzeigen, d. h. für bestimmte Leistungen, Prozessschritte und Weiterentwicklungen nach möglichen Partnern zu suchen, um das Business Ecosystem im Unternehmen ganzheitlich und zukunftsorientiert mit einem starken ESG-Fokus auszurichten. Eine konkrete Umsetzungsmöglichkeit ist mit dem ESG-System und der Partner-Map möglich. Diese ist beispielhaft in Abb. 8 dargestellt.

Abb. 8: Tool ESG-System und (Outsourcing-)Partner Map (eigene Darstellung)

Die in Abb. 8 dargestellte und bsph. skizzierte Struktur in den Punkten 3 – 5 muss unternehmensindividuell erweitert werden.

In einigen Branchen sind regulatorischen Anforderungen an ein Auslagerungsregister gestellt. Diese Inhalte bilden die Mindestinhalte. Zudem muss aus Gründen der Unternehmenssteuerung reflektiert werden, welche Inhalte in einem Auslagerungsregister darüber hinaus konkret benötigt werden. Diese sind in die Übersicht zu integrieren.

 
Praxis-Tipp

ESG-System Reflexion

In der Praxis macht es Sinn, einmal jährlich oder adhoc (bei Bedarf) das ESG-System zu reflektieren. Am besten gelingt das, wenn diese Workshops in den Strategieprozess eingebettet sind.

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