Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Contractual Trust Arrangements (CTA) / 2.3 Doppelseitiges Treuhandmodell

Dr. Peter Küting, Dr. Marco Keßler
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 22

Das in praxi am meisten verwendete Modell ist die doppelseitige Treuhand.[1] Bei ihr erfolgt die Absicherung des Treuhandvermögens vor dem Zugriff des Arbeitgebers oder seiner Gläubiger im Insolvenzfall durch die Implementierung einer zusätzlichen Sicherungstreuhand. Arbeitgeber und Treuhänder vereinbaren bei Gründung eines externen Versorgungsträgers eine Sicherungstreuhandabrede. Die Sicherungstreuhand ist als Vertrag zugunsten Dritter auszugestalten.[2]

 

Rz. 23

Durch den Vertrag zugunsten Dritter entsteht ein eigenständiges Sicherungstreuhandverhältnis, das zwar Arbeitgeber und Treuhänder abschließen, aber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirkt.[3] Durch die Sicherungstreuhand wird erreicht, dass der Treuhänder im Insolvenzfall die Leistungen an die Versorgungsberechtigten aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erbringen vermag.[4] Damit besitzen die Versorgungsberechtigten im Insolvenzfall eigenständige, gegen den Treuhänder gerichtete Leistungsrechte.

 

Rz. 24

Durch beide Treuhandverträge (Verwaltungs- und Sicherungstreuhand) erfüllt der Treuhänder eine Doppelfunktion, aus der sich die Bezeichnung dieses Konstrukts ableitet.[5] Soll nicht ein erhebliches Nichtigkeits- oder Anfechtungsrisiko verbleiben, muss die Sicherungstreuhand sofort und unbedingt wirksam werden.[6]

Abb. 2: Modell einer doppelseitigen Treuhand

[1] Dieses Modell sieht auch das IDW als grundsätzlich insolvenzfest an; vgl. IDW, RS HFA 30 (n. F.), IDW Life 2017, S. 102 ((104 f.), dortige Rz. 24, 31).
[2] Vgl. § 328 BGB.
[3] Vgl. so auch Küppers/Louven/Schröder, BB 2005, S. 763 (764 f.); Simon, in Uckermann u. a., Das Recht der betrieblichen Altersversorgung, 2014, Kap. 7, Rz. 601.
[4] Vgl. Schnitker/Döring, BB 2007, S. 596.
[5] Vgl. Bork, NZI 1999, S. 337, m. w. N.
[6] Vgl. Küppers/Louven, BB 20...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
      2
    • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
      1
    • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren