2.1 Eigenkapitalausweis in der Bilanz

Das bilanzielle Eigenkapital der GmbH besteht aus verschiedenen Komponenten. Deren Trennung ist wichtig, da sie unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Verfügt eine GmbH über alle infrage kommenden Eigenkapitalteile, beginnt die Passivseite ihrer Bilanz gem. § 266 Abs. 3 HGB mit folgenden Positionen:

 
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
  1. gesetzliche Rücklage
  2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
  3. satzungsmäßige Rücklagen
  4. andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Tab. 1 Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz

2.2 Gezeichnetes Kapital

Die GmbH muss nach § 5 Abs. 1 GmbHG über ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR verfügen. Dieses Stammkapital müssen die Gesellschafter bei der Gründung der GmbH entweder durch eine Überweisung auf das Bankkonto der GmbH oder in Form einer Sacheinlage aufbringen.

Wird das Stammkapital auf das Konto der GmbH überwiesen, ist dieser Vorgang wie folgt zu buchen:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1200 Bank 25.000 0800 Gezeichnetes Kapital 25.000
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1800 Bank 25.000 2900 Gezeichnetes Kapital 25.000

Das gezeichnete Kapital ist nach § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB immer mit dem Nennwert zu erfassen.

 
Praxis-Tipp

Kapital bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unterliegt ebenfalls dem Recht der GmbH, muss aber im Gegensatz zu dieser nach § 5a Abs. 1 GmbHG nur 1 EUR pro Gesellschafter als Stammkapital aufbringen. Solange das Stammkapital unter 25.000 EUR liegt, muss die Unternehmergesellschaft nach § 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG 25 % ihres um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Eine Gründung gegen Sacheinlagen ist nicht möglich.[1]

2.3 Ausstehende Einlagen

Bei der Bargründung einer GmbH reicht es nach § 7 Abs. 2 GmbHG aus, wenn die Gesellschafter nur 50 % des Mindeststammkapitals aufbringen. Der fehlende Betrag ist die sog. "ausstehende Einlage". Diese ist auf der Passivseite der Bilanz offen vom "Gezeichneten Kapital" abzusetzen.[1]

Werden 15.000 EUR des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt, sind die ausstehenden Einlagen i. H. v. 10.000 EUR folgendermaßen zu buchen:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1200 Bank 15.000 0800 Gezeichnetes Kapital 25.000
0820 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert 10.000      
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1800 Bank 15.000 2900 Gezeichnetes Kapital 25.000
2910 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert 10.000      

Bei dieser Buchung wurde davon ausgegangen, dass die ausstehenden Einlagen noch nicht eingefordert worden sind. Beschließt die Gesellschafterversammlung die Einzahlung der ausstehenden Einlagen, so müssen sie zunächst nach § 272 Abs. 1 Satz 2 HGB in Forderungspositionen umgebucht werden. Diese Buchung sieht wie folgt aus:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
0830 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, eingefordert 10.000 0820 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert 10.000
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1298 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, eingefordert 10.000 2910 Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert 10.000

2.4 Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen beruhen auf Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Gewinnrücklagen werden dagegen aus dem laufenden Gewinn der GmbH gebildet. Kapitalrücklagen können bei einer GmbH vor allem daraus resultieren, dass

  • ein Gesellschafter bei der Ausgabe der Geschäftsanteile anlässlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung mehr als deren Nennwert, also ein Aufgeld oder Agio, zahlt,
  • Gesellschafter andere Zuzahlungen in das Eigenkapital, z. B. in Form von Nachschüssen, leisten,
  • das Stammkapital der Gesellschaft auf vereinfachtem Weg herabgesetzt wird.
 
Praxis-Beispiel

Ausgabe von neuen Anteilen

Ein Softwareentwickler erfindet ein neuartiges Programm, hat aber nicht das erforderliche Kapital für die Vermarktung. Er findet einen Investor und gründet mit ihm eine GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 EUR. An der GmbH werden beide Gesellschafter mit je 50 % beteiligt. Der Softwareentwickler bringt das laut Sachgründungsbericht mit 25.000 EUR zu bewertende Programm ein, d...

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