Der Schuldner der einen Forderung muss auch der Gläubiger der anderen Forderung sein und umgekehrt. Die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, nennt man Hauptforderung, die Forderung, mit der aufgerechnet wird, nennt man Gegenforderung. Nur der jeweilige Schuldner kann aufrechnen. Die Gegenforderung muss eine eigene Forderung des Schuldners sein. Umgekehrt muss sich die Gegenforderung gegen den Gläubiger der Hauptforderung richten.

Abweichungen von der Gegenseitigkeit gibt es z. B. in den Fällen der Abtretung einer Forderung für die Aufrechnung des Schuldners gegenüber dem neuen Gläubiger und bei der Aufrechnung des Mieters gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.[1]

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