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Anspruch auf Eigenheimzulage bei Trennung der Ehegatten

Dipl.-Finanzwirt Helmut Bur
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Leitsatz

Die Überlassung eines Miteigentumsanteils an einem Haus durch den zwischenzeitlich ausgezogenen Steuerpflichtigen an seine getrennt lebende Ehefrau ist nicht "unentgeltlich", wenn die Ehefrau die Kreditraten für das Haus sowie alle laufenden Kosten trägt und der Steuerpflichtige im Gegenzug auf die Zahlung von Miete verzichtet.

 

Sachverhalt

Streitig ist die Weitergewährung der Eigenheimzulage im Fall des Getrenntlebens von Eigentümer-Ehegatten. Der Steuerpflichtige ist hälftiger Miteigentümer einer von ihm und seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau angeschafften Doppelhaushälfte, für das die Eheleute seit 2001 Eigenheimzulage in Anspruch nahmen. Seit der Trennung der Eheleute und während des gesamten Jahres 2008 bewohnte die Ehefrau des Steuerpflichtigen die Wohnung mit der Tochter; sie leistete die Kreditraten und trug die Grundsteuer und die laufenden Betriebskosten allein. Das Finanzamt hob die Festsetzung der Eigenheimzulage zugunsten des Steuerpflichtigen wegen des Wegfalls der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung und die nicht vorliegende Eigennutzung auf.

 

Entscheidung

Die Eigenheimzulage ist neu festzusetzen, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG während des Förderzeitraumes wegfallen. Das war nach Auffassung des FG hier der Fall, als der Steuerpflichtige die bislang eheliche Wohnung verließ. In der Folgezeit lagen die Voraussetzungen für die Festsetzung von Eigenheimzulage für den Steuerpflichtigen nicht mehr vor, da er die Wohnung weder selbst nutzte noch unentgeltlich an einen Angehörigen überließ. Unentgeltlich ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe. Ob eine Gegenleistung vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen. Der als Gegenleistung in Betracht kommende Vorteil m...

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    rechtskräftig Entscheidungsstichwort (Thema) Eigenheimzulagenanspruch des ausgezogenen Miteigentümer-Ehegatten bei „unentgeltlicher” Nutzungsüberlassung an den anderen Ehegatten Leitsatz (redaktionell) 1. ...

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