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Abschreibung, lineare / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berechnung und Buchung der linearen Abschreibung von Software

Prof. Dr. Sascha Dawo
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2.1 Abbildung in der Handelsbilanz

Die Huber GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft und hat am 22.10.01 ein Softwareprodukt für 3.600 EUR erworben, das sie handelsrechtlich über 3 Jahre abschreibt. Danach bucht sie in der Handelsbilanz über 3 Jahre eine jährliche Abschreibung i. H. v. 1.200 EUR (= 3.600 EUR : 3). Da die Huber GmbH die Software aber erst im Oktober 01 erworben hat, setzt sie im Jahr 01 nur die Abschreibung an, die auf die 3 Monate von Oktober 01 bis Dezember 01 entfallen.

Die Huber GmbH rechnet für die Handelsbilanz wie folgt:

 
Anschaffungskosten: 3.600 EUR
Abschreibung im Jahr der Anschaffung:  
1.200 EUR : 12 Monate × 3 Monate = – 300 EUR
Abschreibung in den 2 folgenden Jahren:  
Jahreswert von 1.200 EUR × 2 = – 2.400 EUR
Abschreibung (Rest) im 4. Jahr   – 900 EUR
Wert nach 4 Jahren       0 EUR

Buchungsvorschlag für das Jahr der Anschaffung:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4822/6200 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 300 0027/0135 EDV-Software 300

2.2 Abbildung in der Steuerbilanz:

In der Steuerbilanz kann die Huber GmbH die erworbene Software entweder

  1. über die Nutzungsdauer von 3 Jahren abschreiben analog zur Handelsbilanz oder
  2. die Abschreibungsregelung für digitale Wirtschaftsgüter anwenden. Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022[1] kann für Computerhardware sowie für Betriebs- und Anwendersoftware (auch ERP-Software) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 Jahr zugrunde gelegt werden. Das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 ersetzt das BMF-Schreiben vom 26.2.2021[2], das noch viele Anwendungsfragen offen ließ.

Um die Auswirkungen auf den Gewinn in der Steuerbilanz zu analysieren, rechnet der Jahresabschlussersteller der Huber GmbH beide Optionen durch. Dabei berücksichtigt er auch die Auswirkung auf den Ausweis von latenten Steuern in der Handels...

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