Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Abschreibung, degressive / 3.4 Übergang auf die lineare Abschreibung oder Abschreibung des Restbuchwerts im letzten Jahr der Nutzungsdauer

Prof. Dr. Sascha Dawo
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 EStG ist der Übergang von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung über die gesamte Laufzeit zulässig. Eine Begründung des Bilanzierenden für den Wechsel ist nicht erforderlich und das Wahlrecht kann unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden.[1]

Demzufolge eröffnet sich dem Bilanzierenden in der Steuerbilanz ein Wahlrecht,

  • die degressive Abschreibungsmethode bis zum Ende der Nutzungsdauer beizubehalten und erst in der letzten Periode der Nutzungsdauer den dann noch vorhandenen Restbuchwert vollständig abzuschreiben (was einer Anwendung der linearen Abschreibung in der letzten Nutzungsperiode gleichkommt) oder
  • bereits vor dem Ende der Nutzungsdauer auf die lineare Abschreibung zu wechseln.

Die Ausübung des Wahlrechts ist deshalb notwendig, weil die Anwendung eines Abschreibungssatzes auf den jeweiligen Restbuchwert niemals zur Vollabschreibung führt. Es verbleibt stets ein Restbuchwert. Der Kaufmann muss sich allein aus diesem Grunde für eine der beiden Vorgehensweisen entscheiden. Im Folgenden werden die Auswirkungen beider Optionen auf die Abschreibungsbeträge je Periode dargestellt.

[1] Vgl. Schnitter, in Frotscher/Geurts, EStG, § 7 EStG Rz. 362, Stand: 7.4.2023

3.4.1 Vollständige Verrechnung des Restbuchwerts in der letzten Periode

Der Kaufmann kann die degressive Abschreibung bis zum letzten Jahr der Nutzungsdauer fortführen und im letzten Jahr den verbliebenen Restbuchwert vollständig als Abschreibungsbetrag erfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere bei kurzen Nutzungsdauern u. U. erhebliche Beträge auf das letzte Jahr der Nutzungsdauer entfallen können. Unter der Prämisse, dass der Kaufmann möglichst lange, möglichst hohe Abschreibungsbeträge erzielen möchte, stellt sich bei dieser Vorgehensweise die Frage, bei welchen Nutzungsdauern diese Vorgehensweise gegenüber der linearen Absc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
      2
    • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
      1
    • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren