Das zu versteuernde Einkommen 2023 ist wie folgt zu ermitteln[1]:

 
Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft[2]
Einkünfte aus Gewerbebetrieb[3]
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[4]
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit[5]
Einkünfte aus Kapitalvermögen[6]
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung[7]
Sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG
= Summe der Einkünfte
  Altersentlastungsbetrag[8]
  Entlastungsbetrag für Alleinerziehende[9]
  Freibetrag für Land- und Forstwirte[10]
  + Hinzurechnungsbetrag[11]
= Gesamtbetrag der Einkünfte[12]
  Verlustabzug nach § 10d EStG
  Sonderausgaben[13]
  außergewöhnliche Belastungen[14]
  Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude und Baudenkmale sowie der schutzwürdigen Kulturgüter[15]
  + Erstattungsüberhänge[16]
= Einkommen[17]
  Freibeträge für Kinder[18]
  Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV
= zu versteuerndes Einkommen[19]

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