Zusammenfassung

 
Überblick

Nachfolgend werden die wichtigsten Wertpapiere und Kapitalanlagen in ABC-Form aufgeführt. Die steuerliche Behandlung im Privatvermögen wird hierbei für Jahre ab 2009 tabellarisch dargestellt. Aufgrund der Anwendungsregelungen zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist regelmäßig dahingehend zu unterscheiden, ob die Wertpapiere vor dem 1.1.2009 oder nach dem 31.12.2008 erworben wurden bzw. ob es sich um Zertifikate oder Termingeschäfte handelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer hat das BMF in einem umfangreichen Anwendungsschreiben vom 19.5.2022, IV C 1 – S 2252/19/10003 :009, BStBl 2022 I S. 742, beantwortet.

Abgezinste Zertifikate mit Rückzahlungswahlrecht in Aktien (Discount-Zertifikate)

Aktiendiscount-Zertifikate werden (wie Zerobonds, s. "Nullkupon-Anleihen") in abgezinster Form herausgegeben. Der Ausgabepreis liegt unter dem Kurswert der Aktie. Im Gegensatz zu "Hochzinsanleihen mit Rückzahlungswahlrecht in Aktien" beinhalten die Zertifikate keine laufenden Zinszahlungen. Das Risiko beider Kapitalanlageformen liegt darin, dass die Höhe des Rückzahlungsbetrags vom Kurs bestimmter Aktien kurz vor dem Fälligkeitstag abhängig ist. Unterschreitet der Aktienkurs des Unternehmens kurz vor dem Einlösungstag den im Emissionsprospekt genannten Kurs, erfolgt die Rückzahlung der Kapitalanlagen "lediglich" in Form von Aktien.

Nach Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gehören auch Zertifikate zu den sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Veräußerung bzw. die Einlösung bei Endfälligkeit ist grundsätzlich nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig.

Werden die Zertifikate in Aktien eingelöst, handelt es sich um einen Tauschvorgang (Veräußerung des Zertifikats und Erwerb der Aktien). Nach § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG[1]sind das Entgelt für den Erwerb der Zertifikate als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der erhaltenen Aktien anzusetzen.[2] Eine evtl. Barzahlung (Spitzenausgleich) gehört zu den Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Es gilt folgende Anwendungsregelung[3]:

 
Laufende Erträge Veräußerung/Einlösung
Erwerb vor dem 15.3.2007 Erwerb nach dem 14.3.2007
entfällt steuerfrei (Bestandsschutz)

Veräußerungsgewinn/-verlust[4]

bei Aktienlieferung: Veräußerungsfiktion zu Anschaffungskosten[5]

Abzinsungspapiere

Ein Abzinsungspapier ist ein Wertpapier, das unter seinem Nennwert ausgegeben und zum Nennwert eingelöst wird. Ist keine laufende Verzinsung vereinbart, stellt die Differenz zwischen Ausgabe- und Einlösungsbetrag den Ertrag dieser Anlageform dar. Abzinsungspapiere sind z. B. (Bundes-)Finanzierungsschätze, abgezinste Sparbriefe (s. "Sparbriefe"), Nullkupon-Anleihen (Zero-Bonds, s. "Nullkupon-Anleihen"). Da die Veräußerung/Einlösung solcher Wertpapiere bereits nach der Rechtslage bis 2008 als Kapitalertrag steuerpflichtig war, besteht kein Bestandsschutz für vor dem 1.1.2009 erworbene Wertpapiere.[1]

 
Laufende Erträge Veräußerung/Einlösung
Erwerb vor dem 1.1.2009 Erwerb nach dem 31.12.2008
entfällt Veräußerungsgewinn/-verlust[2] Veräußerungsgewinn/-verlust

Ein Abzinsungspapier ist aber auch ein niedrig verzinsliches Wertpapier, das unter seinem Nennwert ausgegeben wird. Wegen der steuerlichen Besonderheiten s. "Disagio-Anleihen".

Eine Schuldverschreibung, die am Ende ihrer Laufzeit zum Nennbetrag zurückgezahlt wird, ist nur dann ein abgezinstes Wertpapier, wenn der Emissionskurs unter dem Rückzahlungskurs liegt.[3]

ADR (American Depositary Receipts)

S. "Depositary Receipts".

Agio-Anleihen

Verzinsliches Wertpapier, das mit einem Aufschlag auf den Nennwert eingelöst wird, die Ausgabe erfolgt zum Nennwert. Das Agio ist (wie auch die Zinsen) steuerpflichtiger Ertrag. Besonderheiten gelten bei Anwendung der Grenzen des Disagio-Erlasses (s. "Disagio-Anleihen"). Da die Veräußerung/Einlösung solcher Wertpapiere bereits nach der Rechtslage bis 2008 als Kapitalertrag steuerpflichtig war, besteht kein Bestandsschutz für vor dem 1.1.2009 erworbene Wertpapiere.[1]

 
Praxis-Beispiel

Niedrig verzinsliches Abzinsungspapier

Nennwert 100 EUR, Rückzahlungskurs 110 EUR, Verzinsung 1 % p. a.

 
Laufende Erträge Veräußerung/Einlösung
Erwerb vor dem 1.1.2009 Erwerb nach dem 31.12.2008

Zinsen;

bei Erwerb in Rechnung gestellte Stückzinsen = negative Einnahmen[2]
Veräußerungsgewinn/-verlust[3] Veräußerungsgewinn/-verlust[4]

Schuldverschreibungen, die mit einem Aufschlag ausgegeben und zum Nennwert eingelöst werden (umgekehrter Fall), werden auch als Agio-Anleihen bezeichnet. In diesem Fall gehört das Agio jedoch zu den Anschaffungskosten der Schuldverschreibung. Das gezahlte Agio gehört nicht zu den Werbungskosten.

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