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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2004 / H 175 Familienleistungsausgleich

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Anspruch auf Kindergeld

→DA-FamEStG 68.4 (BStBl 2004 I S. 811)

Über- und zwischenstaatliche Rechtsvorschriften

Über- und zwischenstaatliche Rechtsvorschriften im Sinne von R 175 Abs. 1 Satz 4 sind insbesondere folgende Regelungen:

  • Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.1.1997 (ABl. EG Nr. L 28 vom 30.1.1997, S. 4), zuletzt geändert durch VO (EG) Nr. 1386/2001 des Rates vom 5.6.2001 (ABl. EG Nr. L 187 vom 10.7.2001, S. 1);
  • Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.1.1997 (ABl. EG Nr. L 28 vom 30.1.1997, S. 102), zuletzt geändert durch VO (EG) Nr. 410/2002 des Rates vom 27.2.2002 (ABl. EG Nr. L 62 vom 5.3.2002. S. 17);
  • EWR-Abkommen vom 2.5.1992 (BGBl. 1993 II S. 226) i. d. F. des Anpassungsprotokolls vom 17.3.1993 (BGBl. II S. 1294);
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21.6.2001 (BGBl. II S. 810), in Kraft getreten am 1.6.2002 (BGBl. II S. 1692). Nach diesem Abkommen gelten die gemeinschaftsrechtlichen Koordinierungsvorschriften (Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72) auch im Verhältnis zur Schweiz.

Auf Grund der vorstehenden Regelungen besteht grundsätzlich vorrangig ein Anspruch im Beschäftigungsstaat. Wenn die ausländische Familienleistung geringer ist und der andere Elternteil dem deutschen ...

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