Zusammenfassung

 
Begriff

Methanol (Methylalkohol) ist eine farblose, leichtentzündliche Flüssigkeit und gehört zur Gruppe der Alkohole. Methanol ist eine der meist hergestellten Chemikalien. Wegen seines hohen Gefährdungspotenzials und der breiten Anwendung ist Methanol für den Arbeitsschutz von besonderer Bedeutung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Vorschriften:

1 Anwendungsbereiche

Anwendungen sind u. a.:

  • Ausgangsstoff zur Herstellung zahlreicher chemischer Produkte, z. B. Formaldehyd, Essigsäure
  • Desinfektionsmittel (Gerätedesinfektion)
  • Abbeizen z. B. in der Metallindustrie
  • Frostschutz- bzw. Kälteübertragungsmittel
  • Lösungs- und Verdünnungsmittel, z. B. für Lacke, Harze, Klebstoffe
  • Kraftstoff: Reinmethanol, Gemisch, Zusatz oder zur Herstellung von Kraftstoffen, z. B. Biodiesel
  • Textilveredelung
  • in Direktmethanolbrennstoffzellen als Brennstoff

Gem. Anhang XVII Nr. 69 1907/2006/EG (REACH) ist in Scheibenwaschflüssigkeiten oder Scheibenfrostschutzmitteln für Endverbraucher die Konzentration an Methanol auf unter 0,6 Gewichts-% beschränkt.

2 Gefahren

2.1 Gesundheitsgefahren

Die Hauptaufnahme erfolgt über Atemwege und Haut. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind:

  • reizt Augen und kann Augenschädigung verursachen
  • neurologische Symptome, Reizung der Nasenschleimhaut durch Exposition gegenüber höheren Dampfkonzentrationen, Hautschäden durch wiederholten Kontakt (entfettende Wirkung)
  • Sehstörungen, Kopfschmerz, Leber- bzw. Nierenschäden

Erkrankungen durch Methanol sind als Berufskrankheit anerkannt (Nr. 1306).

 
Wichtig

Erste Hilfe bei Methanolvergiftung

Das Verschlucken geringer Mengen Methanol kann lebensbedrohlich sein. Beschwerden können auch erst nach Stunden oder Tagen auftreten. Eine Methanolvergiftung bekämpft man durch Gabe von Ethanol (z. B. hochprozentige Spirituosen). Dabei bindet Ethanol wesentlich besser an das alkoholabbauende Enzym als Methanol, der Abbau zu gesundheitsschädlichem Formaldehyd wird verhindert und Methanol wird ausgeschieden.

Der Arbeitsplatzgrenzwert beträgt 100 ml/m³ bzw. 130 mg/m³. Die untere Explosionsgrenze liegt bei 6 Vol.-% bzw. 80 g/m³, die obere Explosionsgrenze 50 Vol.-% bzw. 665 g/m³.

2.2 Brand- und Explosionsgefahr

Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre.

3 Maßnahmen

3.1 Technische Maßnahmen

Technische Schutzmaßnahmen sind u. a.:

  • nur geschlossene Apparaturen verwenden
  • sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes
  • ggf. Abluftreinigung

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz, u. a.:

  • von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden
  • nur explosionsgeschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden

3.2 Organisatorische Maßnahmen

  • Betriebsanweisung erstellen und Unterweisung regelmäßig durchführen
  • explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen, Explosionsschutzdokumente erstellen
  • Sicherstellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden
  • die Einhaltung des Biologischen Grenzwerts (BGW) bei den Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge prüfen
  • Schilder P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" aufstellen
  • Das Betreten der Betriebsbereiche nur Beschäftigten gestatten (Hinweisschilder)
  • Schweißverbot im Arbeitsraum
  • Feuerarbeiten mit schriftlicher Erlaubnis durchführen, wenn sich Feuer- und Explosionsgefahren nicht restlos beseitigen lassen
  • Es gelten Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie für werdende und stillende Mütter.

3.3 Persönliche Maßnahmen

Grundsätzlich müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die einen Haut- bzw. Augenkontakt verhindern:

  • Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz, ggf. Gesichtsschutzschirm, ggf. Korbbrille
  • Handschutz: methanolbeständige Schutzhandschuhe aus Butyl-, Fluorkautschuk bzw. Polychloropren
  • Schürze und Stiefel, ggf. Chemikalienschutzanzug
  • flammhemmende, antistatische Schutzkleidung
  • ggf. Atemschutz: Gasfilter mit Gasfiltertyp AX (Niedrigsieder). Sofern Methanol in einer Zubereitung (z. B. Lösemittel) vorkommt, muss u. U. ein Isoliergerät zum Einsatz kommen, da ein AX-Filter nur für Niedrigsieder zum Einsatz kommen darf, nicht aber für andere Lösemittel in Verbindung mit Methanol.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge