Kurzbeschreibung

Mit dieser Checkliste können Unternehmen ermitteln, welche Strukturen und Prozesse aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz bereits vorhanden sind, abhängig von der Unternehmensgröße. Bereits Vorhandenes kann dann das Fundament bilden für Gesundheitsförderung bzw. Gesundheitsmanagement. Es kann ergänzt bzw. erweitert werden durch Prozesse und Maßnahmen, die an die betrieblichen Bedürfnisse angepasst sind.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1)

Anzahl der Mitarbeiter

  • ≤ 10 Mitarbeiter, dann weiter bei 2)
  • > 10 und < 20, dann weiter bei 3)
  • ≥ 20 und ≤ 50, dann weiter bei 4)
  • > 50, dann weiter bei 5)
   
  Sicherheitstechnische Betreuung    
2)

Kleinstunternehmen

  • Ein Kompetenzzentrum führt die Betreuung durch.
  • Der Unternehmer betreut nach dem Unternehmermodell selbst.
  • Die Betreuung erfolgt nach Bedarf durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung).
Weiter bei 6)
   
3)

Kleinunternehmen

  • Der Unternehmer betreut nach dem Unternehmermodell selbst.
  • Die Betreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil).
Weiter bei 6)
   
4)

Mittlere Unternehmen

  • Der Unternehmer betreut nach dem Unternehmermodell selbst.
  • Die Betreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil).
  • Ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist eingerichtet (ab 20 MA gesetzlich gefordert) und trifft sich regelmäßig.
Weiter bei 6)
   
5)

Großunternehmen

  • Die Betreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil).
  • Ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist eingerichtet und trifft sich regelmäßig.
  • Der ASA ist erweitert zu einem Gesundheitszirkel, und zwar durch folgende Personen bzw. Funktionen:
   
  Arbeitsmedizinische Betreuung    
6)
  • Ein Betriebsarzt ist bestellt.
  • Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge werden organisiert.
  • Informationen zu möglichen Gefährdungen und geeigneten Maßnahmen werden im Rahmen der Unterweisungen vermittelt.
   
  Instrumente des Gesundheits- und Arbeitsschutzes    

7)

Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Gefahrstoffe sind vorhanden und aktuell.

Die Gefährdungsbeurteilung

  • wird regelmäßig durchgeführt und dokumentiert (gem. der festgelegten Fristen),
  • wird bei Änderungen aktualisiert,
  • berücksichtigt sowohl physische als auch psychische Belastungen; als Werkzeug dienen:

    • Software,
    • Listen,
    • Sonstiges: ...
  • berücksichtigt auch die Bedürfnisse älterer Beschäftigter (alters- und alternsgerecht, demografischer Wandel).

Unterweisungen werden vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt und danach regelmäßig wiederholt.

Prüfungen nach § 14 und §§ 1518 der Betriebssicherheitsverordnung werden bei Bedarf durchgeführt.

Sonstiges:
   
  Managementsysteme    
8)
  • Ein Managementsystem ist eingerichtet:

    • Qualität (ISO 9001, …)
    • Umwelt (ISO 14001, EMAS, …)
    • Arbeitsschutz (ISO 45001, …)
    • Energie (ISO 50001, …)
    • Gesundheit (GMS-Gesundheit mit System (VBG), …)
    • Sonstige:
  • Es existiert kein Managementsystem.
   
  Betriebliches Gesundheitsmanagement, Gesundheitsförderung, Gesundheitspolitik    
9)
  • Die gesetzlichen Forderungen bzgl. Gesundheits- und Arbeitsschutz werden erfüllt.
  • Es werden einzelne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durchgeführt: Gesundheitstag, …
  • Mitarbeiter erhalten Zuschüsse für Kurse und Veranstaltungen zu Bewegung, Ernährung, Raucherentwöhnung, …
  • Gesundheit ist Chefsache.
  • Es gibt eine Gesundheitspolitik.
  • Es gibt ein Gesundheitsmanagement.
  • Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist organisiert; die gesetzlichen Anforderungen dazu werden erfüllt.
  • Einzelne Elemente des Gesundheitsmanagements (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Arbeitsmedizinische Vorsorge) sind als zusätzliche Prozesse an das vorhandene Managementsystem angehängt.
  • Das betriebliche Gesundheitsmanagementsystem ist Teil des integrierten Managementsystems.
  • Sonstiges:
   

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