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Vergiftung

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die schädigende Wirkung von Giftstoffen auf den menschlichen Organismus wird Vergiftung genannt. Vergiftungen können durch unterschiedliche Einwirkungen entstehen, von der bewusst ausgeübten Verabreichung von Giften mit Schädigungs-/Tötungsabsicht bis zur Entstehung von Toxinen in Küchen aufgrund mangelnder Hygiene. Zur Vermeidung einer Gefahr im Arbeitsbereich muss Wissen über die eingesetzten Stoffe herrschen und sind Schutzmaßnahmen zu treffen.

1 Wann spricht man von einer Vergiftung?

Als Vergiftung (Intoxikation) bezeichnet man die schädigende Wirkung von Giftstoffen auf den menschlichen Organismus. Die Wirkung kann dabei eine vorübergehende Funktionsstörung, eine bleibende Gesundheitsstörung oder der Tod sein.

Die Gifte können dabei vorliegen in Form von

  • bakteriellen,
  • chemischen,
  • tierischen,
  • pflanzlichen oder
  • sonstigen Giftstoffen.

2 Wie kann es zu einer Vergiftung kommen?

Zu einer Vergiftung kann es durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut kommen. Möglich ist auch eine lokale Vergiftung durch Hautkontakt. Um die Giftigkeit zu charakterisieren, kann die Höhe der geringsten schädigenden Dosis zugrunde gelegt werden. Bezogen auf die Wirkung ist die Nennung von Zielorganen möglich (z. B. Blut-, Herz-, Nerven-, Lebergift). Eine weitere Einstufung erfolgt anhand der zeitlichen Perspektive der Wirkungsentfaltung des Giftes (akute oder chronische Toxizität). Bei Gefahrstoffen gem. Gefahrstoffverordnung müssen im Sicherheitsdatenblatt bei akuter, subakuter oder chronischer Toxizität entsprechende Hinweise gegeben werden.

Im Strafrecht wird unter Vergiftung das Beibringen von Gift oder anderen Stoffen verstanden, die in der Absicht eingesetzt werden, die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Derartiges Handeln wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Beim Tod des Opfers droht eine lebenslange Freiheitsstr...

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Gefahrstoffe

Zusammenfassung Begriff Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die eine oder mehrere der in § 3a Abs. 1 Chemikaliengesetz genannten, in § 3 GefStoffV näher bestimmten Gefahrenklassen aufweisen und den in Anhang I der Verordnung (EG) ...

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