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Sicherheitsmanagementsystem

Dr. Albert Ritter
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Zusammenfassung

 
Begriff

Betreiber von Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, müssen ein Sicherheitsmanagementsystem betreiben. Es enthält managementspezifische Verfahren und Prozesse zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen. Ein Sicherheitsmanagementsystem regelt die Themen Organisation und Personal, Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen, Überwachung des Betriebs, sichere Durchführung von Änderungen, Planung für Notfälle, Überwachung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems, systematische Überprüfung und Bewertung.

Ein Sicherheitsmanagementsystem stellt ein spezielles Arbeitsschutz-Managementsystem zur Verhinderung von Störfällen dar. Der Begriff Sicherheitsmanagementsystem wird z. T. auch für Managementsysteme verwendet, deren Schwerpunkt die Sicherheit in einem Unternehmen (oder allgemeiner in einer Organisation) ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fordert von allen unter ihren Geltungsbereich fallenden Betrieben bzw. Betriebsbereichen ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen (Sicherheitsmanagementsystem). Dabei ist es dem Unternehmen überlassen, ob es ein separates Sicherheitsmanagementsystem aufbaut (unter Eingliederung der relevanten Elemente des allgemeinen oder anderer Managementsysteme) oder ob es einen integrierten Ansatz wählt (Einbindung des SMS in ein bereits vorhandenes Managementsystem). Betriebe, die wegen großer Mengen gefährlicher Stoffe den erweiterten Pflichten der Verordnung unterliegen (Betriebsbereich der oberen Klasse), müssen zusätzlich einen Sicherheitsbericht nachweisen können.

Unternehmen, die auf freiwilliger Basis bereits ein Arbeitsschutz-Managementsystem (z. B. gem. dem nationalen Leitfaden für AMS) praktizieren, decken die Forde...

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