Zusammenfassung

 
Begriff

Eine Presse ist eine Maschine, bei der Anpress-, Umform- oder Trennvorgänge durch Druckkräfte bewirkt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Folgende Vorschriften und Regeln legen Maßnahmen für Pressen fest:

1 Gefährdungen

Pressen unterscheidet man grob nach der Art der Kraftübertragung: Kurbelpresse, Exzenterpresse, Kniehebelpresse, Spindelpresse, Reibspindelpresse, Kolbenpresse, hydraulische Presse. Beim Pressvorgang werden durch Übertragung von Druckkräften Anpress-, Umform- oder Trennvorgänge verrichtet.

Diese Vorgänge (Anpressen, Umformen, Trennen) stellen gleichzeitig auch die Hauptgefahren von Pressen dar. Gelangt ein Mensch oder Teile seines Körpers während der Schließbewegung zwischen Ober- und Unterwerkzeug der Presse, kommt es leicht zu mehr oder minder schweren Unfällen. Bei der Handentnahme oder Handbeschickung von Pressen kommt es dazu, dass im Bereich der Gefahrstelle (Quetsch-, Scher-, Schneid-, Stich-, Stoßstelle) gearbeitet wird. Pressen arbeiten meist so schnell, dass während der Schließbewegung der Presswerkzeuge z. B. die Hand nicht rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich gezogen werden kann.

2 Schutzmaßnahmen

Bei Pressen muss durch die Art der Konstruktion (sichere Werkzeuge) oder durch technische Schutzmaßnahmen (s. a. Schutzeinrichtungen) erreicht werden, dass keine Gefahrstellen vorhanden sind oder sich der Mensch während der Schließbewegung nicht im Bereich der Gefahrstellen aufhalten kann. Ersatzweise gilt auch bei besonderen Pressenarten, dass bei geringen Schließgeschwindigkeiten (max. 10 mm/s) Verletzungen nicht zu erwarten sind.

Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften enthalten keine Bau- und Ausrüstungsbestimmungen mehr. Es sei an dieser Stelle auf die ehemalige VBG 7n5.1 "Exzenter- und verwandte Pressen" verwiesen, der eine Rangfolge der Schutzmaßnahmen entnommen werden kann:

  • Presswerkzeuge, die aufgrund ihrer Konstruktion oder durch zusätzlich angebaute Verdeckungen ein Hineingreifen in die Gefahrstelle ausschließen,
  • feste Verdeckungen der Gefahrstellen,
  • bewegliche Verdeckungen,
  • berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen,
  • Zweihandschaltungen,
  • abweisende Schutzeinrichtungen.

3 Allgemeine Anforderungen

An Pressen dürfen Jugendliche nur zur Erreichung ihres Ausbildungszieles beschäftigt werden, sofern dabei ihr Schutz durch einen Aufsichtführenden gewährleistet ist und Werkzeuge verwendet werden, die Verletzungen ausschließen.

Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Beschäftigten müssen auf Grundlage der Betriebsanweisung unterwiesen werden.

Betriebsstörungen dürfen nur beseitigt werden, wenn die vorhandene Ausschalteinrichtung betätigt worden ist. Darauf müssen die Beschäftigten mind. halbjährlich hingewiesen werden.

Pressen dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, nachdem sie ordnungsgemäß eingerichtet wurden, und die ordnungsgemäße Einrichtung durch eine Kontrollperson bestätigt wurde.

Schutzeinrichtungen müssen mind. jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Prüfung muss in einem Prüfbuch dokumentiert werden.

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