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Exzenterpresse

Dr. Josef Sauer
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Zusammenfassung

 
Begriff

Exzenterpressen sind mechanisch angetriebene, weggebundene Pressmaschinen, die für Schneid-Stanzarbeiten und Präge-Biegearbeiten eingesetzt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zu Exzenterpressen finden sich in § 4 Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-I 209-008 "Einrichten von Pressen" sowie in DGUV-I 209-030 "Pressenprüfung".

1 Sicherer Umgang

Gemäß § 4 Betriebssicherheitsverordnung dürfen den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung S icherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist dies nicht möglich, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Die DGUV-I 209-008 empfiehlt zum Umgang mit Exzenterpressen folgende Möglichkeiten der Sicherung durch entsprechende Schutzeinrichtungen:

  • Pressenwerkzeuge, die aufgrund ihrer Konstruktion oder durch zusätzlich angebaute Verdeckungen ein Hineingreifen in die Gefahrenstelle vermeiden.
  • Feste Verdeckungen, die an der Presse angebracht sind und einen Eingriff in die Gefahrenstelle verhindern.
  • Bewegliche Verdeckungen, die den Gefahrenbereich der Presse vollständig umschließen.
  • Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen, die bei Eingreifen in das Schutzfeld den Betrieb der Maschine unverzüglich einstellen.
  • Zweihandschalter zum Einrücken der Maschine.

Prinzipiell darf der maschinelle Betrieb nur bei geschlossenen Verdeckungen möglich sein. Es ist nicht die Aufgabe der Einrichtpersonen, Einzelteile von Pressen im Detail sicherheitstechnisch zu beurteilen. Mit Sicherheitsüberprüfungen („UVV-Prüfungen“) von Pressen werden normalerweise die Pressenherstellfirmen oder Pressenprüf-/Wartungsfirmen beauftragt. Einsicht in Prüfungsbefunde sollten die ...

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