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Elektroschlepper

Dipl.-Kffr. Katja Graf, Maik Klippert
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Zusammenfassung

 
Begriff

Elektroschlepper sind in erster Linie Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, die überwiegend innerbetrieblich, z.B in Lagern, Produktion, Logistik, im Gesundheitswesen oder in Flughäfen zum Befördern von Personen sowie zum Transportieren, Ziehen und Schieben von Lasten aller Art verwendet werden. Sie laufen mit Rädern und sind frei lenkbar. Elektroschlepper zählen auch zu den Mitfahrer-Flurförderzeugen, die durch einen mitfahrenden Fahrer (Fahrerstand oder Fahrersitz) gesteuert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Anhang 1.1 BetrSichV
  • DGUV-V 70 "Fahrzeuge"
  • DGUV Information 208-057 "Nutzung von Schleppern und Anhängern als Routenzüge"
  • DGUV-V 68 "Flurförderzeuge"
  • BG Verkehr Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 04:"Schleppen von Luftfahrzeugen"
  • VdS 2259:2023-05 – "Batterieladeeinrichtungen elektrisch angetriebener Fluförderzeuge und mobiler Arbeitsmaschinen"
  • DGUV-G 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand"

1 Allgemeines

Elektroschlepper sind entweder selbst mit einer Transportfläche ausgestattet oder besitzen eine Anhängerkupplung zum Verziehen von Anhängern. Elektroschlepper besitzen keine Hubeinrichtung.

2 Anforderungen an Elektroschlepper

Je nach Bauart und Ausführung, sowie Angaben des Herstellers können Elektroschlepper als Flurförderzeuge im Sinne der DGUV-V 68 oder Fahrzeuge im Sinne der DGUV-V 70 sein. Je nachdem in welche Kategorie der Elektroschlepper fällt, sind entsprechende Vorschriften anzuwenden.

3 Gefährdungen

Typische Gefährdungen sind:

  • Umkippen des Transportmittels;
  • Abkippen der Ladung;
  • Anfahren von Personen;
  • Quetsch-/Klemmverletzungen durch ungeschützt bewegte Geräteteile (z. B. Räder) oder während des Beladevorganges.

4 Sicherheitsanforderungen

Elektroschlepper sind nicht selbstfahrende mobile Arbeitsmittel. Die Mindestanforderungen an deren Sicherheit sind in de...

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