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Arbeitsschutz in der Grünflächenpflege

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Überblick

Grünflächen sind ein nicht wegzudenkender Bestandteil industriell und gewerblich genutzter Flächen sowie des öffentlichen Raumes. Entsprechend häufig fallen Arbeiten an, die zur Unterhaltung dieser Flächen regelmäßig erforderlich sind, vor allem Rasenschnitt, Unkrautbekämpfung und Gehölzschnitt. In der Grünflächenpflege sind einige spezifische Arbeitsschutzthemen relevant, die mit mechanischen und biologischen Risiken, mit dem Einsatz von Gefahrstoffen sowie mit der Arbeit im Freien zu tun haben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die relevanten Arbeitsschutzvorgaben für die Grünflächenpflege sind enthalten in DGUV-R 114-610 "Branche Grün- und Landschaftspflege".

Außerdem stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau das Merkblatt B30 "Grünpflege im Gartenbau" zur Verfügung, das die relevanten Vorgaben und Hinweise anschaulich mit Bildern und Beispielen aufarbeitet.

1 Arbeitsschutzorganisation für gärtnerische Arbeiten

1.1 Wer übernimmt gärtnerische Arbeiten?

1.1.1 Fremdfirmeneinsatz

In vielen Fällen werden eine oder mehrere Fremdfirmen mit den anfallenden gärtnerischen Arbeiten beauftragt. In diesem Fall kann bei korrekter Auftragsvergabe davon ausgegangen werden, dass die auftragnehmende Firma die Arbeitsschutzverantwortung für die Durchführung der Arbeiten eigenverantwortlich trägt. Der auftraggebende Betrieb, auf dessen Grundstück die Arbeiten durchgeführt werden, ist jedoch wie immer in solchen Fällen verpflichtet, mindestens augenscheinlich auf die Einhaltung wichtiger Arbeitsschutzstandards zu achten und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die auftragnehmende Firma sicher arbeiten kann. Das kann z. B. die Bereitstellung von Strom, den Einsatz von Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen oder die Sicherstellung Erster Hilfe betreffen. Dazu empfiehlt sich eine dokumentierte Fremdfirmeneinweisung. Besonders bei kritischen Arbeiten (z. B. Baumfäl...

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