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Dacharbeiten

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Dacharbeiten sind Arbeiten an und auf Dächern. Dabei kann es sich um die Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Dachdeckungen und Dachabdichtungen handeln, sowie um Arbeiten an Anlagen und Einrichtungen auf Dächern, wie z. B. Antennen- oder Photovoltaik-Anlagen. Die Unfallraten bei Arbeiten auf und an Dächern sind hoch, die Unfallfolgen oft schwer. Deshalb dürfen Dacharbeiten nur unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen und mit der nötigen Ausstattung sowie von geeignetem Personal vorgenommen werden. Da Kontroll- und Wartungsarbeiten auf Dächern bei größeren Gebäuden häufig anfallen, sind davon nicht nur Fachbetriebe aus dem Dachdecker- oder sonstigen Bauhandwerk betroffen, sondern auch haustechnische Abteilungen oder einzelne Hausmeister. Gerade für diesen Fall muss der Arbeitgeber präzise klären, ob überhaupt und in welchem Umfang Dacharbeiten vorgenommen werden dürfen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

In folgenden Vorschriften bzw. Regeln werden Anforderungen an Arbeiten auf Dächern gestellt:

  • Anhang 1.5, Anhang 2.1 und Anhang 5.2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
  • ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen";

    darin Angaben zu:

    • Arbeitsplätzen auf geneigten Flächen,
    • Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr,
    • Arbeiten auf Baustellen;
  • DGUV-I 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten";

    darin Konkretisierung der Vorgaben vor allem für ausführende Handwerksbetriebe.

  • DGUV-I 201-056 "Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern – Planungsgrundlagen zur Auswahl von Absturzschutzsystemen auf Dächern"

1 Einordnung der geltenden DGUV-Vorgaben

Für die betriebliche Praxis sind vor allem die oben genannten DGUV-Informationen 201-054 und 201-056 relevant.

Dabei ist wichtig zu verstehen: Für die Sicherheit bei Arbeiten an Dächern ...

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Abdeckungen
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